Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 88

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Sind sie dabei erfolgreich, erlaubt ihnen dies, während dieses Vorganges die Kontrolle über diese Einkünfte zu behalten und schließlich den Mantel der Legitimität darüber zu breiten. Im Unterschied zur Geldwäsche – möchte ich anmerken – könnten finanzielle Mittel zur Terrorismusfinanzierung auch aus legalen Quellen stammen.

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist in Österreich – ebenso wie in den meisten Län­dern – ein komplexes Thema, bei dem viele Behörden zusammenarbeiten. Zentrales Ziel für alle ist es selbstverständlich, den Missbrauch des österreichischen Finanzsys­tems zur Verschleierung und Verschiebung von Geldern aus illegalen Quellen zu ver­hindern.

Natürlich hatte Österreich bisher ein umfangreiches, umfassendes und gut funktionie­rendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aller­dings gab es noch immer einige Defizite, die wir jetzt im Zuge der Änderung der Ge­werbeordnung, des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes beseitigen werden, damit der Wirtschaftsstandort Österreich vor einem Missbrauch durch Kriminelle in Zukunft noch besser geschützt ist.

Es wird jetzt endlich einheitliche Maßnahmen geben, die alle Angehörigen des Wirt­schaftstreuhandberufes und der Bilanzbuchhaltungsberufe dazu verpflichten, künftig erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen, wenn sie mit Personen oder Firmen aus Ländern zu tun haben, in denen ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei und Terroris­musfinanzierung besteht. Und die Behörden können Geldwäsche-Verdachtsfällen künf­tig nachgehen, ohne sofort ein Strafverfahren einleiten zu müssen. So kann man ver­meiden, dass Kriminelle vorzeitig gewarnt werden.

Sie werden auch verpflichtet, bei der Begründung von Geschäftsbeziehungen, bei der Abwicklung von Transaktionen, beim Verdacht von Geldwäsche oder Terrorismusfinan­zierung sowie bei Zweifeln an der Echtheit von Kundenidentifikationsdaten einer risiko­adäquaten Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Schon der leiseste Verdacht auf Geldwäsche muss bei der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt gemeldet werden. Selbstverständlich dürfen Informationen über er­folgte Meldungen nicht weitergegeben werden.

Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Sorgfaltspflichten für Unternehmen bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen sind ja nichts Neues. Das hat es auch bisher gegeben. Insofern werden anständige Kaufleute mit dem vorliegenden Paket si­cherlich kein Problem haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.57.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat schon recht, dass man hier den Ein­druck gewinnt, dass bei manchen noch nicht ganz angekommen ist, was der Begriff Geldwäsche in seiner vollen Dimension eigentlich bedeutet und was damit verbunden ist.

Aber trotzdem eines vorweg: Ich respektiere die Meinung aller VorrednerInnen, die Fragen hinsichtlich des Formalvorgangs anzubringen haben oder die Regierungsvor­lage kritisch hinterfragen. Wir haben in diesem Punkt eine andere Einschätzung.

Aber trotzdem habe ich nach wie vor den Eindruck, dass auch für die Regierungsfrak­tionen – insbesondere für die ÖVP – die Angelegenheit der Geldwäsche immer noch eine ist, in der man gerade so viel tut, wie man glaubt, dass man muss. (Abg. Kößl: Das ist eine Unterstellung! Das ist unvorstellbar!)

 


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