Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 127

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tungen zu tun haben, in der Situation, in der wir den Arbeitsmarkt mit 1. Mai nächsten Jahres öffnen werden. Hier gibt es eben den Anspruch auf die Familienleistungen, auch wenn die Mitglieder der Familie nicht in Österreich, sondern zum Beispiel in Polen, zum Beispiel in Ungarn oder zum Beispiel in der Slowakei leben. Da entsteht aus unserer Sicht eine Schieflage.

Diese Schieflage kann man nicht einfach wegtun, da kann man nicht sagen, das ist menschenverachtend, wenn man darüber diskutiert. Ich glaube, man muss das disku­tieren, weil es immer so sein wird, dass mehr Bürger dieser Länder sozusagen bei uns als Arbeitnehmer, als Selbständige, als quasi Selbständige oder als Arbeitslose in Er­scheinung treten werden, als Österreicher umgekehrt in diesen Ländern in diesen Funktionen auftauchen werden, und dadurch eine Schieflage entsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist der Unterschied zu Abkommen, die wir mit Australien treffen, und zu Abkom­men mit Korea, weil dort einfach die räumliche Nähe nicht gegeben ist und damit auch das Problem der Masse nicht gegeben ist. Dadurch kommt auch die Schieflage nicht zustande.

Wenn wir die Familienbeihilfe hernehmen – 105 € bis 150 €, je nachdem, wo man es jetzt ansetzt, es ist völlig egal –, müssen wir uns überlegen: Was bedeutet das an Kaufkraft in Österreich und was bedeutet das an Kaufkraft in den Nachbarländern, die jetzt in Kürze den vollen Zugang zu diesen Leistungen bekommen werden? – Da ist nicht nur die Masse ein Problem, sondern wir haben auch ein massives Gerechtigkeits­problem, weil nämlich für die Kaufkraft dieser 150 € ganz andere Voraussetzungen in der Slowakei, in Ungarn, in Polen herrschen als bei uns.

Insofern ist es eine Benachteiligung der österreichischen Staatsbürger, wenn hier etwa Familienleistungen exportiert werden und dort ungleich mehr wert sind, als sie im eige­nen Land wert sind. Für diese Benachteiligung der Inländer stehen wir Freiheitlichen nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht also bei den Abkommen über soziale Sicherheit – bei denen, die wir neu schließen, aber auch bei denen, die wir schon seit Langem haben und die man einmal hinterfragen sollte – darum, darauf zu achten, dass ein gewisses Ebenmaß gegeben ist. Wenn das Ebenmaß der Leistungen gegeben ist, dann sind wir damit einverstan­den. Wir sind nicht damit einverstanden, wenn es eine Schieflage gibt, die im Grunde genommen zu Lasten der Österreicher ausfällt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. Wir haben allerdings nur mehr 1 Minute bis zur Unterbrechung. Wollen Sie die Rede be­ginnen? – Nein. – Dann unterbreche ich kurz die Sitzung.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.

 


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