Grenze – in meinem Wahlkreis zum Beispiel – zu Südböhmen, ohne Soldaten. Ähnlich stellt sich das Gott sei Dank auch in Niederösterreich dar. Dort werden nur zwei Bezirke durch das Bundesheer geschützt, Gänserndorf und, ich glaube, Bruck an der Leitha. Das Waldviertel aber ist durch das Bundesheer nicht abgedeckt.
Also lassen wir den burgenländischen Wahlkampf im Burgenland! Dort wären im Vorfeld meiner Überzeugung nach noch wesentlich wichtigere Fragen zu klären, so etwa jene, ob die Stimmzettel gültig sind, die am 30. Mai zum Einsatz kommen. Machen wir es so wie geplant, nämlich dass wir am Ende des Jahres diesen Einsatz evaluieren und dann auf Grundlagen, die objektiv darzustellen sind, zu einer Entscheidung kommen, ob der Assistenzeinsatz weitergeführt werden soll oder ob er ausgesetzt werden kann!
Ich bedanke mich herzlich und beende meine Rede. (Beifall bei der ÖVP.)
15.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 8 Minuten. – Bitte.
15.57
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Präsidentin, entschuldigen Sie, ich habe der Höflichkeit halber die Begrüßungspyramide umgedreht! Herr Bundesminister Darabos sagt, er fühle sich geehrt durch den Misstrauensantrag des Abgeordneten Pilz. Ich möchte rhetorisch fragen: Ich darf der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie sich nicht entehrt fühlen, wenn ich Ihnen ankündige, dass die Freiheitliche Partei den Misstrauensantrag nicht unterstützt. (Beifall bei der FPÖ.)
Unter dieser Prämisse möchte ich mir erlauben, Richtiges von Unrichtigem zu trennen und das Bedeutende hervorzuheben.
Erstens: Es ist unrichtig, dass es sich bei dem in Rede stehenden Assistenzeinsatz um einen Grenzeinsatz handelt. Der Grenzeinsatz bei noch bestehender Schengen-Grenze zu den Ostnachbarn war ein Grenzeinsatz, der jetzige Assistenzeinsatz ist ein Einsatz, bei dem die Assistenzkräfte nahezu ausschließlich in Siedlungsgebieten ihren Dienst verrichten und nach Anweisung und Ersuchen der Behörden, der Bundespolizei und der Bezirkshauptmannschaften im Wesentlichen kriminalitätsgefährdete Zonen bestreifen – Entschuldigung, aber das heißt so –, also Streifendienst versehen. Sie gehen nicht spazieren, sondern sie versehen einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst nach Grundsätzen der militärischen Führungsaufgaben und der Aktionsarten, die militärisch vorgesehen sind.
Zweiter Punkt: Das Gewehr wird von ihnen immer über der Schulter hängend getragen, nicht feuerbereit gehalten, weshalb sich derart originelle Beiträge, dass sich die Bevölkerung geradezu fürchten muss, weil da Bewaffnete unterwegs sind, nahezu in kabarettartigen Dimensionen bewegen. (Abg. Öllinger: Wer hat das behauptet?) – Eine Dame von der grünen Fraktion hat so etwas behauptet. Macht nichts. Schwamm drüber, darf auch sein.
Nächster Punkt: Herr Bundesminister, die Geschichte mit der Verfassungswidrigkeit ist nicht so einfach, wie Sie es darlegen. Ich sage, dass die Verfassungsgemäßheit nicht besteht. Das hat nichts damit zu tun, dass es keine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes gegeben hat und daher auch kein verfassungsrechtliches Judikat.
Wenn Sie erlauben, möchte ich mich auf die Rechtsgrundlagen konzentrieren. Artikel 79 der Bundesverfassung sieht vor, dass dem Bundesheer auch die Hilfeleistung obliegt bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und – lit. b – zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt.
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