Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 163

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Antrag

des Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Verwendung eines Teiles der Rücklagen aus dem Heeresbudget zur Sanierung von Unterkünften des ös­terreichischen Bundesheeres

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, gemäß den Empfehlungen der Volksanwaltschaft einen Großteil der in den letzten zwei Jahren ge­bildeten Rücklagen von 140 Millionen € für die dringend notwendige Sanierung von Un­terkünften zu verwenden.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre, wie gesagt, gut investiertes Geld. Da geht es nicht nur um das Bundesheer, und wir dürfen nicht vergessen, das Bundes­heer besteht aus Menschen. Das sei vor allem an die grüne Fraktion gerichtet. Es sind vor allem junge Staatsbürger, die dort ihren Dienst verrichten. Ich glaube, die haben es sich verdient, in ordentlichen Unterkünften untergebracht zu werden. Darum erwarte ich mir auch Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

des Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Verwendung eines Teiles der Rücklagen aus dem Heeresbudget zur Sanierung von Unterkünften des ös­terreichischen Bundesheeres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Parteipolitik und Assistenzeinsatz“ in der 67. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 20. Mai 2010.

Der Bericht der Volksanwaltschaft 2009 berichtet unter Punkt 6.9.1.1.1. „Bauzustand der Unterkünfte in den Kasernen des Österreichischen Bundesheeres“ folgendes:

„Bereits im 32. Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2008 an den Nationalrat und Bundesrat (S. 289 ff) wurde auf teilweise schlechte Wohn- und Hy­gienestandards in Kasernen aufmerksam gemacht. Dieser Eindruck hat sich nach wei­teren Besichtigungen von Mannschaftsunterkünften im abgelaufenen Berichtsjahr ver­festigt. Die Volksanwaltschaft hat das zuständige Bundesministerium über ihre Wahr­nehmungen im Detail in Kenntnis gesetzt und abermals gefordert, dass in Ergänzung bereits in Angriff genommener oder vor kurzem abgeschlossener Neubauprojekte auch ein verstärkter Abbau des über Jahrzehnte aufgelaufenen Sanierungsbedarfes geboten wäre. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport teilte dazu mit, dass auf Grundlage der Studie „Finanzbedarfkaserne 2010“ ein Investitionsvolumen von mehr als einer Mrd. Euro notwendig wäre, um Kasernen in einen zeitgemäßen Neubaustand zu bringen. Eine Prioritätensetzung zur Verbesserung der Infrastruktur sei zwischen­zeitig zwar erfolgt, könne aber aus dem regulären Budget nur schrittweise realisiert werden.

Aufstellungen über getätigte Investitionen der Jahre 2008 und 2009 im Bereich der In­frastruktur wurden der Volksanwaltschaft vom geprüften Ressort zur Verfügung ge­stellt. Die Volksanwaltschaft anerkennt auch die Bemühungen der letzten 3 Jahre, in


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