Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 183

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angewiesen. Einige von ihnen nehmen eine familienorientierte Rehabilitation in Deutsch­land in Anspruch. Dies ist allerdings ein Lotteriespiel, denn ob oder für wen diese be­zahlt beziehungsweise bewilligt wird, hängt vom Wohlwollen der Gesundheitsbehörden und den Krankenkassen ab. Zwar gibt es eine Empfehlung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, die lautet, die Krankenkassen sollen die Kosten für das Kind und einen Elternteil und das jeweilige Bundesland die Kosten für die übrigen Familien­mitglieder bezahlen, allerdings zahlen verschiedene Krankenkassen je nach Bundes­land höchst unterschiedliche Kostenbeiträge, von der kompletten Kostenübernahme für die ganze Familie bis hin zu abschlägigen Entscheidungen über eine Kostenbeteiligung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht des Leidens der Familien mit schwer kranken Kindern und Jugendlichen ist es mir unverständlich, dass der Aus­schuss meinen Antrag abgelehnt hat. Und, Herr Bundesminister, der Hinweis auf die kommende neue Studie ist mehr als dürftig. Die Finanzierung einer familienorientierten Rehabilitation kostet kein Vermögen, bringt den Betroffenen aber sehr viel. Dieses Geld muss da sein, denn wir können es uns auch leisten, Milliarden von Euro nach Griechenland zu schicken. Ich darf daher an Ihre Vernunft und Menschlichkeit appel­lieren und fordere Sie auf, endlich für die kranken Kinder und ihre Eltern in Österreich zu handeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


18.11.58

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Wir haben 2005 das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in diesem Haus beschlossen. Es geht darin um Barrierefreiheit, es geht um Antidiskriminierung von behinderten Menschen. Und hier ist auch einiges passiert. Es gibt Etappenpläne bei Bauten und Verkehrsmitteln und andere Initiativen. Ein Teil dieser Gleichstellung erfolgt auch durch den Einsatz der Servicehunde. Dass es auch hier eine Gleich­stellung gibt, finde ich gut und wichtig. Viel haben wir darüber jetzt schon gehört, daher gestatten Sie mir, dass ich eine Gleichstellungsfrage anspreche, die zwar nicht direkt im Sozialausschuss behandelt worden ist, die aber jetzt im Parlament zur Diskussion steht. Es geht um die Barrierefreiheit in den Medien, darum, wie der ORF Barrierefrei­heit für seine Kunden herstellt. Diese muss im neuen ORF-Gesetz geregelt und festge­legt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie schalten den Fernseher ein und sehen zwar ein Bild, aber hö­ren nichts. So geht es vielen gehörlosen Menschen, und sie können nur mit Untertiteln das Programm verfolgen. Oder stellen Sie sich vor, Sie schalten den Fernseher ein, schauen sich einen Krimi an, und plötzlich fällt das Bild aus, gerade wenn es spannend wird und der Mörder sich dem Opfer nähert, und Sie hören nur mehr Musik und wissen nicht, was jetzt passiert. So geht es blinden Menschen, die auch fernsehen und die nur mit Erklärungshilfen, der Audiodeskription, wissen, was wirklich passiert.

Oder Sie kennen wahrscheinlich die Situation, wenn Sie in einem Programm ein Doku­ment öffnen und plötzlich sehen Sie nur Paragraphen und Hieroglyphen, irgendwelche Zeichen, die nicht lesbar sind. So geht es blinden Menschen, wenn sie mit Leseprogram­men im Internet surfen, zum Beispiel auf der ORF on-Seite, der Informationsplattform des ORF, wo sie einfach diese Seite nicht lesen können.

Hier braucht es eine Barrierefreiheit des ORF. In den letzten Jahren haben Behinderten­organisationen versucht, in Schlichtungsverfahren diese zu erreichen. Der ORF hat das nur sehr zögerlich gemacht oder gar nicht gemacht, und er liegt hier sehr weit hinten ge­genüber anderen öffentlich-rechtlichen Sendern. Und das Argument war immer: Das wurde uns ja nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben!

 


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