Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 184

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Deshalb appelliere ich an Sie, dass wir das jetzt machen. Das ist jetzt die Chance, im ORF-Gesetz einen Etappenplan festzulegen, was der ORF zur Herstellung der Barrie­refreiheit umsetzen muss, auch mit einer Fristsetzung, dass man also sagt, 2015 muss auch der ORF – so wie alle anderen Bereiche des Bundes-Behindertengleichstellungs­gesetzes – seinen Kunden Barrierefreiheit gewähren, und dass man auch Inhalte fest­legt, dass das gesamte Programm von ORF 1 und ORF 2 untertitelt werden muss, wie es bereits die BBC, Frankreich und Irland zum Beispiel machen und auf diesem Weg sind, oder dass Audiodeskription ausgebaut werden muss und dass die Homepage bar­rierefrei gestaltet sein muss.

Da kommt natürlich das Kostenargument: Was kostet denn das alles? – Man muss se­hen, dass der ORF ein Gesamtbudget in Höhe von fast 1 Milliarde € hat und dass wir jetzt beschließen werden, dass der ORF 160 Millionen € an Steuermitteln bekommt. Laut Auskunft der zuständigen Abteilung im ORF würde die Barrierefreiheit 1,5 Prozent die­ses Steuerzuschusses ausmachen, das sind 2,4 Millionen €. Das müsste wirklich mach­bar sein und steht überhaupt nicht in Relation zu den anderen Kosten und Ausgaben.

Ich appelliere an Sie, dass es hierzu im Parlament eine Einigung gibt. Es müssten eigentlich alle Parteien dafür sein. Und entschuldigen Sie, Herr Sozialminister, dass ich dieses Thema hier anspreche, obwohl es gar nicht im Sozialausschuss behandelt wird, aber vielleicht können Sie auch Einfluss auf Kollegen nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

18.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.18.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegin­nen und Kollegen! Herr Bundesminister! Eigentlich wollte ich in meiner Rede kurz posi­tiv Stellung nehmen zum Antrag des Kollegen Norbert Hofer, nämlich was das pflege­wissenschaftliche Verfahren für das Pflegegeld betrifft, weil ich die Idee – jenseits des konkreten Ansatzes – für richtig und wichtig und sinnvoll halte.

Im Ausschuss ist die Debatte so gelaufen, dass Kollege Hofer ja nicht anwesend war und der Bundesminister es für meine Begriffe etwas zu einfach gemacht hat und nicht zu diesem Verfahren Stellung genommen hat, sondern so getan hat, als ob der Hofer-Antrag auch eine Umstellung auf das deutsche Pflegegeldsystem oder Pflegeversiche­rungssystem beinhalten würde. Das war nicht beinhaltet – völlig richtig, Herr Kollege Hofer. Vielleicht ist der Minister zu misstrauisch. Aber ein bisschen misstrauisch bin ich jetzt auch, und darum muss ich mehr dafür aufwenden, für das, was Sie vorher gesagt haben.

Sie haben nämlich vorhin ein Beispiel gebracht – Eisenstadt, Finanzamt: Ein Mann geht dort hin, beantragt Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, erhält 10 000 € und mar­schiert damit ab. Nach zwei Tagen, sagen Sie, kommt die Frau und bekommt das Geld nicht mehr.

Wenn das Beispiel so war, dann ist der Beamte eigentlich „fällig“: Er hat alle Richtli­nien, alle Gesetze gebrochen. Nicht der Betreffende ist in erster Linie das Problem, son­dern der Beamte. Sagen Sie das bitte dem Beamten und erstatten Sie Anzeige!

Jetzt sage ich Ihnen nämlich, wie die Sache wirklich laufen muss: Kinderbetreuungs­geld ist in erster Linie an den Wohnort hier in Österreich gebunden – anderes gibt es nur in Ausnahmefällen. Ja, selbstverständlich! Lesen Sie die entsprechenden Bestim­mungen!

Kinderbetreuungsgeld ist daran gebunden, dass die Person, die das beantragt, auch tatsächlich die Betreuung vornimmt. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.) Das be-


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