Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 185

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kommt nicht der Mann, außer er kann nachweisen, dass er tatsächlich betreut hat. Dann bekommt er es selbstverständlich, aber sonst bekommt es die Frau.

Und wissen Sie, das gleiche Prinzip gilt auch für die Familienbeihilfe: Da gilt nämlich die gesetzliche Vermutung, dass in der Regel die Frau, also die Mutter, haushaltsführen­de Person ist. Wenn der Mann einen Antrag auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungs­geld stellt, dann muss er nachweisen, dass er den Haushalt geführt (Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer) und das Kind betreut hat beziehungsweise für den Haushalt zuständig ist, oder die Mutter muss verzichten.

Wenn also in Österreich ein Finanzbeamter sagt – einfach weil jemand auf das Finanz­amt kommt und sagt: Familienbeihilfe her, Kinderbetreuungsgeld her! –: Ich gebe dir das, weil du so nett ausschaust!, dann ist das das Problem des Beamten, aber nicht das der Gesetze, die das viel genauer und in diesem Fall sehr sauber regeln – und bessern re­geln als gemäß dem Verdacht, den Sie hier ausgestreut haben.

Und da ist meine Vermutung: Sie machen das nicht zum ersten Mal, Herr Kollege Ho­fer. Sie sind schon ein anderes Mal mit einem Beispiel dahergekommen, an das ich mich nicht erinnern kann, aber dazu habe ich dann auch Stellung genommen. – Das sind immer solche an den Haaren herbeigezogenen Beispiele (Abg. Ing. Hofer: Na, ru­fen Sie an im Finanzamt Eisenstadt und fragen Sie!), und wenn man sie sich dann ge­nauer anschaut, merkt man, sie stimmen nicht. (Abg. Ing. Hofer: Das ist die Wahrheit!) Und das ist einfach ärgerlich, denn Sie sagen es hier vor 182 Kollegen und Sie er­zählen es vermutlich draußen genauso. Und das wirkt natürlich gut, wenn man sagt: Ich kenne da einen Finanzbeamten, der hat mir gesagt, dass da der Mann gekommen ist und 10 000 € abkassiert hat!, obwohl das so nicht stattfinden kann. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Hofer: Doch! Rufen Sie an beim Finanzamt Eisenstadt und fragen Sie!)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Öllinger und Abgeordneten der FPÖ.)

 


18.23.00

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Sozialminister! Hohes Haus! Ich möchte mich jetzt dem Zukunftsthema Pflege und Betreuung zuwenden. Da­zu haben wir ja im Sozialausschuss einige Anträge diskutiert und behandelt, und dies­bezüglich wird in der Diskussion immer wieder eingefordert: Aber jetzt muss ein Ge­samtkonzept her! Da unterstelle ich, dass man dann, wenn man jetzt auf viel Papier ein sogenanntes Gesamtkonzept schreibt, die Lösung hätte oder Lösungen für die Zukunft entwickeln könnte.

Ich sehe das anders. – Ich denke mir, gerade im Bereich der Pflege und Betreuung ist es notwendig, das dieser immer wieder an die Bedürfnisse der Menschen angepasst wird. Das heißt, man kann da nicht einmal einen Guss machen und sich dann dieses Monument auf Jahrzehnte anschauen, sondern gerade der Bereich der Pflege und Be­treuung ist ein sehr lebendiger Bereich, bei dem es auch darum geht, die Regelungen, die Angebote, die Leistungen immer wieder an die Bedürfnisse der Menschen anzu­passen.

Es ist ja so, dass es da auch schon im vergangenen Jahr Anpassungen gegeben hat, indem für demenzkranke Personen bessere Einstufungen beim Pflegegeld vorgenom­men worden sind und indem im für pflegende Angehörige sehr wichtigen Bereich zu­sätzlicher Maßnahmen betreffend Pensionsversicherungszeiten und andere Versiche­rungsmöglichkeiten eine Erweiterung vorgenommen wurde.

Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien! Ich möchte wirklich dringend davon abraten, dass man sagt: Man stellt jetzt eine Bronzestatue hin, die aus einem Guss ist. –


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