Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 182

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Sie als Beispiel gebracht haben, so zutrifft. Die Frage ist natürlich nur: Welche Lösung sucht man?

Wir haben ja Ihren Antrag auch im Ausschuss ausführlich diskutiert, und ich denke, wir haben dort auch versucht klarzumachen, dass es vielleicht nicht unbedingt der richtige Weg ist, wegen einzelner Fälle – und Sie selbst haben ja gesagt, das ist kein Fall, der tausendfach auftritt – jetzt einen Fonds mit einer Verwaltung und mit der entsprechen­den Kontrolle und mit all diesen Dingen einzurichten. Daher lehnen wir den Antrag auch ab – wegen des Weges beziehungsweise wegen der Lösung, die vorgeschlagen werden.

In der Sache selbst haben wir ja auch diskutiert, ob es nicht unter Umständen prüfens­wert ist, einmal zu schauen, wie viele Fälle es wirklich gibt, wo bei Verkehrsunfallopfern beispielsweise die Versicherungssummen nicht ausreichen, wo durch vielleicht verän­derte Situationen tatsächlich eine Adaptierung notwendig wäre in Richtung höherer Grenz­werte, die gesetzlich vorgesehen sind.

Also in diese Richtung nachdenken, das sollten wir, glaube ich, ohne Weiteres tun. Und ich bin eben der Meinung, dass bei einem Schaden primär einmal der Verursacher zahlen soll – der Verursacher oder eben seine Versicherung – und nicht die Allgemein­heit. Und, wie gesagt, wenn Versicherungssummen zu gering sind, dann reden wir da­rüber und schauen wir uns das einmal in Ruhe an! Man kann vielleicht beim Haupt­verband der Versicherungsunternehmen einmal nachfragen, wie die das sehen. Und zudem gibt es ja noch ein Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz. Ich weiß schon, das trifft nicht ganz Ihren Fall, aber jedenfalls hilft das auch in bestimmten Fällen.

Also so gesehen ist es nicht so, dass wir da jetzt aus Jux und Tollerei ablehnen, son­dern wir können sehr wohl gemeinsam vielleicht nachdenken, ob man in diesem Be­reich noch einen Handlungsbedarf hat. Nur: Die Lösung, die Sie vorschlagen, findet eben keine Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


18.08.42

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Im letzten Sozialausschuss wurde leider mein Antrag betreffend die fami­lienorientierte Rehabilitation negativ behandelt. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist die Nachsorge kranker Kinder und Jugendlicher in Österreich noch lange nicht barrierefrei. Neben der Zuständigkeit ist auch die Übernahme der Kosten in vielen Fällen undurch­sichtig. Noch problematischer ist die Situation von betroffenen Familien, deren Kinder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen müssen. Ob Bund oder Länder zuständig sind beziehungsweise ob Sozialversicherung, Behinderten- oder So­zialhilfe die Kosten tragen, ist nämlich ungeklärt.

Noch dazu müssen, wenn es zu einer Reha-Entscheidung kommt, Kinder und deren Angehörige meist nach Deutschland ausweichen, weil es in Österreich keine vergleich­baren Angebote gibt. Es gibt zwar einige wenige kindergerechte Reha-Betten, diese decken jedoch nicht alle Krankheitsmuster ab. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, und schon gar nicht, wenn sie krank sind. Die Unterbringung in Reha-Einrichtungen für Erwachsene ist nicht zielführend. Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass Extrem­belastungen, denen Familien mit schwerstkranken Kindern ausgesetzt sind, häufig zu psychischen und physischen Störungen der jungen Patienten, Eltern und Geschwister führen.

Aber wie sieht es da bei uns in Österreich aus? – Eltern, die bei ihren kranken Kindern bleiben möchten, sind nach wie vor auf ihre eigenen Ressourcen und private Initiativen


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