mentsparteien zu erhalten. Das ist der Fünf-Parteien-Antrag zu den Service- und Signalhunden.
Ich glaube, dass es wichtig ist, gerade für die Menschen, die es im Leben sonst nicht so leicht haben, etwas umzusetzen. Der Einsatz von Hunden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die spezifisch ausgebildeten Hunde, die unter anderem als Blindenführhunde, Servicehunde für mobilitätseingeschränkte Personen, Rehabilitationshunde, Signalhunde zur Unterstützung hörbehinderter Menschen, anfallkranker Menschen Hilfe leisten und diese auch unterstützen, damit sie den Alltag leichter bewältigen, sind meiner Meinung nach ein wichtiger Beitrag.
Während für die Blindenhunde im Bundesbehindertengesetz eine gesetzliche Definition besteht und Richtlinien für die qualitätsbezogene Beurteilung erlassen wurden, stehen gleichartige Regelungen für Servicehunde und Signalhunde für gehörlose, hörbehinderte Menschen und anfallkranke Menschen derzeit nicht zur Verfügung.
Das Ziel muss ganz einfach sein, dass einheitliche Begriffsbestimmungen und Qualitätskriterien für Service- und Signalhunde analog jenen für die Blindenführhunde geschaffen werden. Die Behindertenverbände sind hier auch mit eingebunden, das ist im Sinne auch einer Bürgerinitiative. Und es ist positiv zu bewerten, dass wir in diesem Hohen Haus alle an einem Strang ziehen für jene Menschen, die es im Leben nicht so leicht haben. – Das ist einmal das eine.
Zu unserem Antrag betreffend kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren: Da müssen die Familien die Therapien ihrer Kinder und Jugendlichen – wie Physiotherapie, Ergotherapie, logopädische Therapie und Psychotherapie – selbst bezahlen und erhalten von den Krankenkassen nur einen geringen Teil zurück. Etwa 10 bis 15 Prozent aller Kinder bedürfen – oft nur vorübergehend – medizinisch-therapeutischer Behandlungen. Das sind Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen in der Motorik, in der Sprache, in der Wahrnehmung. Da geht es immer auch um chronische Krankheiten oder eine Behinderung und vor allem auch um die Lebenssituation mit psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten.
Unterbleibt so eine therapeutische Behandlung, so führt dies zu einer Verschlechterung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, was zu lebenslangen Folgekosten für die Gesellschaft durch später notwendige langfristige Therapien oder geringere Erwerbstätigkeit und geringeren Grad der Selbstversorgung führt. Diese Spätfolgen ziehen natürlich auch erhöhte Kosten nach sich. Alles, was man mit der Prävention am Anfang nicht erreicht, das hat später mit höheren Kosten zu tun. Deswegen fordern wir in diesem Antrag auch die kostenfreie Therapie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren.
Im Ausschuss haben die Fraktionen der SPÖ und der ÖVP dagegen gestimmt, die vereinigte Opposition – also die Grünen, die Freiheitlichen und das BZÖ – dafür. Ich hoffe, dass in der Sozialdemokratie und in der Österreichischen Volkspartei heute im Plenum ein Umdenken erfolgt. (Beifall beim BZÖ.)
18.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
18.06
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte ganz kurz zum Antrag des Kollegen Hofer betreffend den Härteausgleich für Verkehrsunfallopfer und seine diesbezügliche Forderung ein paar Worte sagen.
Ich denke, die Intention, Herr Kollege Hofer, dass man Einzelfälle, die man kennt, überprüft und schaut, ob man gesellschaftliche Regeln ändern soll, nachadaptieren soll, ist völlig okay. Ich habe auch überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass das, was
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