Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 180

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sen, was die Ausgangslage ist. Es geht natürlich um die demografische Entwicklung. Ich nehme nur zwei Bereiche heraus: Der Anteil der über 60-Jährigen wird bis zum Jahr 2040 auf ein Drittel ansteigen, das heißt, in 30 Jahren wird rund ein Drittel der ös­terreichischen Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. Die Zahl der über 75-Jährigen – und das ist schon mehr als bemerkenswert – wird sich verdoppeln. Es gibt derzeit rund 700 000 Menschen in Österreich, die über 75 Jahre alt sind, in 30 Jahren werden es doppelt so viele sein, nämlich über 1,4 Millionen Menschen in Österreich.

Ich glaube, man braucht nicht viel studiert zu haben, eigentlich sagt einem der Haus­verstand, dass es höchst an der Zeit ist, dass wir vor allem in den Bereichen, in denen wir auf Umlageverfahren aufbauen – wenn ich die Pensionen hernehme –, etwas tun, aber auch im Pflegebereich werden dementsprechend viele Menschen dazukommen, die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen werden.

Es gibt auch eine Berechnung für das Bundes- und Landespflegegeld gemeinsam: Das wird bis zum Jahr 2030 um etwa 60 Prozent steigen, nämlich von derzeit rund 1,9 Mil­liarden € auf über 3 Milliarden €.

Deshalb sieht auch das Regierungsprogramm etliche Punkte zur Entwicklung eines Pflegekonzepts vor. Frau Kollegin Haubner hat ja hier einen Antrag eingebracht, der aber auch andere Punkte beinhaltet hat, die man noch diskutieren muss. Wenn ich et­wa an den Lehrberuf in der Pflege denke, so ist das sicherlich nicht von heute auf mor­gen zu machen. Aber das Konzept an sich ist ein richtiger Ansatz, und dazu wird es auch kommen müssen.

Die Bundesregierung arbeitet ja derzeit intensiv daran, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein neues Pflegekonzept zu entwickeln. Wir haben aber in den Bundes­ländern sehr unterschiedliche Systeme. Deshalb muss der erste Schritt einmal darin bestehen, dass es eine ordentliche Datenerhebung gibt und dass man einmal gemein­sam schaut: Wie sehen diese Systeme aus, wie entwickelt sich das in den Bundeslän­dern, und was ist da auch in Zukunft zu erwarten?

Ich möchte auch noch erwähnen, dass die 24-Stunden-Betreuung meiner Ansicht nach sehr gut gelungen ist. Da ist Bundesminister außer Dienst Martin Bartenstein heute noch zu danken, dass das in die Legalität gebracht wurde. (Beifall bei der ÖVP.) Die­ses Modell ist sehr erfolgreich, und wir können, glaube ich, wirklich mit Stolz darauf ver­weisen, dass das auch von der Bevölkerung angenommen wird und dass das erfolg­reich umgesetzt wurde.

Wir werden aber im Bereich der Finanzierung vor größeren Herausforderungen stehen. Schauen wir uns die Situation in den Gemeinden an, schauen wir uns die Abgangsge­meinden an: Es besteht akuter Handlungsbedarf. Aufgrund der demografischen Zahlen steigen die Ausgaben exorbitant an, auch in den nächsten Jahren, und deshalb muss es in diesem Bereich zu einem Finanzierungskonzept mit Nachhaltigkeit kommen.

Es ist ein Gesamtüberblick notwendig, damit die richtigen Schritte gesetzt werden kön­nen. Deshalb läuft derzeit hier eine Datenerhebung, das ist richtig, damit wir dieses Konzept auch erarbeiten können. Wie gesagt, die Bundesregierung arbeitet daran, und wir werden es im Hohen Haus rechtzeitig diskutieren, damit wir auch für die nachkom­menden Generationen dieses System absichern können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.02.27

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt zwölf Anträge hier im Plenum zu de­battieren. Einer dieser Anträge hat es geschafft, die Zustimmung von allen fünf Parla-


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