Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 192

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dung aktiv. Ich weiß daher nur allzu gut, wie wichtig es ist, dass es Blindenführhunde, Service- und auch Signalhunde gibt. Ich weiß, dass solche Hunde weit mehr als nur die besten Freunde des Menschen sind, denn für Blinde, Gehörlose und auch schwer Er­krankte ist ein solcher Hund oft die einzige Möglichkeit, aktiv am Leben teilzuhaben.

Wenn es, wie wir in den vergangenen Tagen lesen mussten, Tierhasser wie in Leon­stein gibt, die Blindenführhunde vergiften, dann ist das nicht nur Tierquälerei, sondern es ist auch ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Ich hoffe, dass dieses Verbrechen bald aufgeklärt wird.

Meine Damen und Herren, dieses tragische Beispiel zeigt aber auch ein ganz anderes Problem auf, nämlich die horrenden Beträge, die offensichtlich für die Ausbildung von Blindenführ-, Service- und Signalhunden verlangt werden. In den Zeitungen wurden nämlich mehr als 30 000 € als finanzieller Schaden für diesen Hund, der vergiftet wur­de, angegeben. Es ist tatsächlich so, dass fast überall für die Ausbildung dieser Hunde solch hohe Beträge verlangt werden.

Ich verfüge aufgrund meiner wirklich jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Hunde­ausbildung über einen sehr genauen Einblick in den Aufwand und die Kosten für sol­che Ausbildungen, weil ich solche Ausbildungen vor vielen Jahren selbst durchgeführt habe. Selbst wenn man alle Kosten solcher Ausbildungen zusammenzählt – nämlich die Kosten für den Hund, für die Unterbringung während der Ausbildung, für die Ausbil­dung selbst, Impfungen, Gebühren und so weiter –, dann kann das niemals auch nur annähernd auf 30 000 € kommen.

Da verdient dann jemand sehr, sehr gut auf Kosten der Behinderten und der Kranken, meine Damen und Herren! Geht man davon aus, dass es möglich ist, acht solche Hun­de im Jahr fertig auszubilden, dann bedeutet das horrende Einnahmen für jemanden, der aktuell keinerlei Ausbildung oder Zertifikate vorweisen muss, denn solche Ausbil­dungen kann jeder durchführen.

Indirekt verdient man da natürlich auch auf Kosten des Staates, denn wenn man davon ausgeht, dass das Land Oberösterreich für die Ausbildung solcher Blindenführhunde bis zu 15 000 € an Zuschüssen zahlt, dann sieht man, dass durch diese horrend teuren Ausbildungsvorgänge auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betrogen werden. Natürlich passiert das alles nicht nur im Bereich der Blindenführhunde, sondern auch bei den Signal- und bei den Servicehunden werden diese Summen verlangt.

Daher begrüße ich den All-Parteien-Antrag zur Schaffung einer einheitlichen Begriffs­bestimmung für Service- und Signalhunde im Bundesbehindertengesetz sehr. Wir müs­sen aber auch darauf achten, was zu welchem Preis angeboten wird und – was ganz wichtig ist – welche Ausbildung die Ausbildner haben.

Viele – zu viele! – selbsternannte „Hundeflüsterer“ ohne irgendeinen fachlichen Hinter­grund geben vor, Hunde zu Blindenführhunden, Signal- oder Servicehunden auszubil­den. Auch diese Menschen muss man einer Kontrolle unterziehen. Sie werden Aufla­gen zu erfüllen haben. Der heutige Antrag darf also kein Endpunkt sein, sondern er muss Aufforderung sein, in diesem Bereich gemeinsam mehr zu tun – und das vor al­lem zum Wohle der betroffenen behinderten Personen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


18.50.54

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Es hat 17 Debattenbeiträge gegeben, die sich ausreichend mit den Tagesordnungspunkten 15 bis 26 befasst haben. Die Ergebnisse reichen wie immer


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