Beispiel, Herr Minister, glauben, dass die Krankenkassa auf dem richtigen Weg wäre. – Das ist ein Missverständnis, denn wahr ist, dass die Kassen heuer wieder rote Zahlen schreiben, nachdem sie im vergangenen Jahr positiv bilanziert haben. Wo da der richtige Weg sein soll, das weiß ich nicht.
Ein zweites Missverständnis ist, dass diese Ergebnisse durch die „grandiosen“ Sparleistungen der Kassen produziert wurden, denn mit eingerechnet sind die seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 100 Millionen € aus dem Strukturfonds, die, wie wir alle wissen, bereits wieder vollständig verbraten sind.
Drittes Missverständnis, Herr Minister, ist, dass Sie auch nur das Geringste mit der Sanierung der Kassen zu tun hätten, denn Sie haben alle diesbezüglichen Agenden ausgelagert. – Wobei sich für mich die Frage stellt, was eigentlich im Ministerium gearbeitet wird.
Ich kann Ihnen nur sagen, was Sie machen sollten. Sie sollten etwa ein Gesamtkonzept für eine umfassende Gesundheitsreform vorstellen. Sie sollten die Spitäler in eine Sanierung der Krankenkassen mit einbeziehen, denn ohne Spitäler wird eine nachhaltige Sanierung nicht möglich sein. Und Sie sollten endlich die Krankenkassen davon überzeugen, die versicherungsfremden Leistungen, die verfassungswidrig sind, einzuklagen. Das ist nicht nur wegen der damit zu erzielenden Einsparung notwendig, sondern auch, um die Glaubwürdigkeit den Vertrags- und Verhandlungspartnern gegenüber aufrechtzuerhalten. Denn wie will eine Krankenkasse von anderen Einsparungen verlangen, wenn sie selbst das Sparpotenzial der versicherungsfremden Leistungen nicht nützt?
Stumpfes Sparen allein ist mit Sicherheit der falsche Weg. Sie müssen endlich Konzepte entwickeln, wie die vorhandenen Mittel besser eingesetzt werden, denn eines ist sicher: Die Gesundheitsversorgung wird in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Geld kosten, Geld, das derzeit mit versicherungsfremden Leistungen verprasst wird.
Wir haben daher einen Entschließungsantrag eingebracht und hoffen, dass Sie diesen positiv abstimmen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)
21.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hechtl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.18
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit diesen beiden Anträgen betreffend erstens die Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung und zweitens die finanzielle Unterstützung bei der In-vitro-Fertilisation werden zwei Themen behandelt, die uns sehr wichtig erscheinen.
Zum Antrag 920/A(E) sei angemerkt, dass mit der Einrichtung dieses Fonds für die In-vitro-Fertilisation bereits im Jahre 2000 auch gesichert wurde, dass diesbezüglich eine Unterstützung vom Fonds gewährt wird, und zwar eine Kostentragung von 70 Prozent, wodurch ein Kostenzuschuss gesichert ist. Zusätzlich wurden im Jahr 2010 mit der Novellierung wesentliche Verbesserungen eingeführt; ich denke da an die Meldung bei der In-vitro-Fertilisation.
Auch wenn es breite Zustimmung gibt, dass Selbstbehalte im Gesundheitswesen nicht immer sozial ausgewogen sind, so möchte ich festhalten, dass der restliche Kostenanteil durch das Einkommensteuergesetz im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen abgegolten beziehungsweise abgesetzt werden kann und somit auch für jene Personen eine Kostenminderung eintritt, die die Einkommensschwächeren in unserer Gesellschaft sind.
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