Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 240

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parteien. Man sieht daran, wer hier wirklich die Arbeitsvorlagen einbringt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, eines sollte Ihnen zu denken geben: Alle 34 Anträge von den Oppositionsparteien werden von Ihnen abgelehnt! (Bei­fall bei der FPÖ.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.34.47

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein paar Anmerkungen zum Antrag betreffend die Berufsbilder ge­werblicher Masseur und Heilmasseur.

Der Beruf des Heilmasseurs umfasst Tätigkeiten, die in den Bereich der Humanmedi­zin fallen und daher dem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf vorbehalten sind. Die Berufsausübung erfordert eine ärztliche Anordnung.

Der Beruf der gewerblichen Masseure dient der Behandlung von gesunden Menschen als Wellness- beziehungsweise Wohlfühlbehandlung. Diesen ist es nicht gestattet, kran­ke Menschen zu behandeln. Es macht Sinn, wenn zwischen gesundheitlich notwendi­ger Behandlung und Wellness getrennt wird, wenn es eben darum geht, ob man etwas tun muss oder tun möchte.

Es ist wichtig, zu unterscheiden, ob man objektiv die Gesundheit verbessert oder sub­jektiv Wohlbefinden steigert. Das eine ist eine versicherungsrelevante Leistung, das an­dere eben nicht.

Entgegen den Ausführungen im gegenständlichen Antrag ist auch nach Ablauf der Über­gangsbestimmungen die Durchlässigkeit von gewerblichem Masseur zum Heilmasseur gegeben. Wir sind nur gefordert, darauf zu achten, dass diese Ausbildung auch finan­zierbar bleibt. Weiterbildung und berufliches Fortkommen dürfen nicht eine Frage der Geldbörse sein, sondern das muss eine Frage von Können und Motivation sein.

Nicht unerwähnt bleiben darf, dass an der Schnittstelle zwischen Wellness und Ge­sundheit viel Geld zu verdienen ist. Das wird auch die Motivation verschiedener Dis­kussionen sein.

Wichtig sind klare Richtlinien zur Orientierung der Patienten und Kunden, damit sie auch in die richtigen Hände kommen.

Es ist derzeit eine Evaluierung des Gesetzes betreffend Heilmasseure im Gange. Da­her sehen wir gegenwärtig keine Notwendigkeit, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.36.51

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir haben jetzt sehr viel über Definitionen von gewerblichen, Heil- und medizinischen Masseuren gehört. Es stimmt, die Grenze zwischen gesund und krank ist jedenfalls fließend, und ich nehme es dem Gesetzgeber gar nicht übel, dass man so fließende Grenzen schwer in Gesetze gießen kann. Trotzdem muss man sagen: Nach der Etablierung der gewerblichen Masseurinnen und Masseure, die vielfach bei Ärzten und auch in medizinischen Institutionen in der und für die Krankenbehandlung angestellt wa-


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