ren, haben sich teilweise existentielle Probleme aufgetan, und zwar nicht unbeträchtlicher Art. Das Ministerium hat vorgesorgt, indem es Übergangsbestimmungen geschaffen hat, wonach man sich sozusagen aufschulen lassen konnte oder mittels Nachweis von Erfahrungen aus bisherigen Tätigkeiten durch Gutachten eine Gleichwertigkeit mit der nächsten Gruppe der MasseurInnen feststellen lassen konnte.
In den meisten Bundesländern ist das gut gelaufen. Aber dieser Antrag von mir war schon problematisch, was mir allerdings erst nach Monaten in aller Schärfe bewusst wurde, weil natürlich hier jede Änderung in das Interesse anderer Berufsgruppen eingreift. So haben sich auch SportwissenschafterInnen gemeldet, die nun ihre Berechtigung durch ihre Ausbildung, wie sie sagen, auch für Trainingseinheiten in der Rehabilitation, also letztlich im Krankenbereich angemeldet haben.
Wenn man sich das anschaut, dann fällt einem natürlich auf – natürlich ist es nicht, aber es fällt auf –, dass in einzelnen Bundesländern das annähernd klappt. In drei Bundesländern spießt es sich, und wenn man dann näher nachfragt, steht man vor folgenden interessanten Tatsachen:
Es gibt Gutachter, die über die Gleichwertigkeit befinden, und diese Gutachter – hoppala!, sagt man dann – sind in der gewerblichen Wirtschaft und gleichzeitig Lehrbeauftragte und LehrerInnen, die über die gleichen Fähigkeiten Kompetenzen vermitteln sollen. Je höher sie die Latte legen, desto besser verdienen sie. Und es war nicht allein die Kritik an diesem Gesetz, sondern die reale Praxis der Erfahrung, die in der Wirtschaftskammer x-mal gemeldet wurde. Aber das wurde abgeschmettert, oder es wurde Verständnis vorgetäuscht. Die waren bei Leitl, die waren bei Mitterlehner, überall. Aber die Gutachter unterrichten immer noch, sozusagen frank und frei, und verdienen dann, wenn die Gutachten streng sind – und das sind sie –, quasi zwangsläufig sehr viel an ihren eigenen Kursen.
Ich glaube, es besteht Handlungsbedarf nicht nur in der Frage der HeilmasseurInnen und deren Trennung von den gewerblichen Masseuren, sondern in vielen Berufsgruppen, die so ausdifferenziert sind und wo den neuen Erfordernissen einer, glaube ich, interdisziplinären oder teamorientierten Versorgung und Betreuung von Kranken oder Menschen, die Rehabilitation brauchen, bis jetzt nicht Rechnung getragen wurde.
Wir brauchen interdisziplinäre Teams, und die Ausbildung wie auch die Gesetze sollten darauf abgestellt werden. Ich kann jetzt nicht viel Vergnügen dazu wünschen, denn das ist eine Heidenarbeit, aber ich wünsche Ihnen, dass das gelingt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Dr. Rasinger. – Bitte.
21.40
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben vor einigen Jahren auf ausdrücklichen Wunsch der Berufsgruppe der Masseure, aber auch des damaligen Ressortministers Haupt, FPÖ, den neuen Titel „Heilmasseur“ eingeführt.
Jetzt kann es doch nicht so sein, dass man ein Gesetz, das relativ jung ist, einfach ad absurdum führt, indem man sagt: Egal, ob jemand das alles gelernt hat, der Titel wird hergegeben!
Die Bevölkerung hat ja ein Recht darauf, dass dort, wo Heilmasseur draufsteht, auch Heilmasseur drin ist. Im Gesetz ist ja ganz eindeutig normiert, dass der Heilmasseur Erfahrung am Kranken braucht. Der gewerbliche Masseur – auch wenn es da fließende Übergänge gibt – braucht sie eben nicht. Das ist der große Unterschied. Das wurde damals im Parlament mit großer Mehrheit und im Konsens mit der Berufsgruppe festgelegt. Und man kann doch nicht nur deshalb, weil Teile das nicht so wollen oder Proble-
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