me damit haben, jetzt einfach sagen: Wir tun da nicht weiter! Denn insgesamt hat das Gesetz Erfolg gebracht: Es wurde mehr und besser ausgebildet. Und ich meine, die Österreicher haben ein Recht darauf, von kompetenten Heilmasseuren betreut zu werden.
Wir sind sogar den Masseuren entgegengekommen und haben die Übergangsfrist verlängert, aber irgendwann muss jede Übergangsfrist ein Ende haben.
Das Gesetz insgesamt ist ein Erfolg – und der überwiegende Teil der Berufsgruppe sieht das ja auch so. (Beifall bei der ÖVP.)
21.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.
21.42
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Der Meinung meines Vorredners kann ich mich nicht ganz anschließen, denn mit diesem Gesetz wird suggeriert, der Heilmasseur würde heilen. Das stimmt auf keinen Fall. Der Heilmasseur kann regenerieren, der Heilmasseur kann zu einem Wohlbefinden des Körpers beitragen, aber der Heilmasseur kann nicht heilen.
Deswegen muss die Ausbildung durch eine Reform grundlegend verbessert werden. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Damit erhöhen wir auch die Chancengleichheit der beiden Berufsgruppen und handeln vor allem im Sinne der Patienten. Wir schaffen für diese Berufsgruppe damit eine Zukunft und auch Arbeitsplätze.
Heute kann der Heilmasseur niemanden anstellen. Ich weiß nicht, ob Sie das bedacht haben.
Wir brauchen die beste Ausbildung in diesem Bereich. Der Antrag ist sehr sinnvoll und sieht vor, dass eine Reform der Ausbildung eingeleitet wird. Das ist notwendig und wird von uns unterstützt. Und da möchte ich an das Gewissen der Regierungsparteien appellieren, doch einmal darüber nachzudenken und mitzustimmen, denn eines ist klar: Wenn diese Berufsgruppen in Zukunft nicht energetische Arbeit nach fundierter Ausbildung ausführen können, dann hat das wenig Zukunft. Und das kann es nicht sein. (Beifall beim BZÖ.)
21.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 708 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 992/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tabakgesetz – Verlängerung der Übergangsfrist (709 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.
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