Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 243

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21.45.02

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Es geht beim zur Debatte stehen­den Tagesordnungspunkt um die Raucherbestimmungen für Wirte.

Sie alle wissen, dass am 30. Juni die Übergangsregelung ausläuft und ab 1. Juli sich die Wirte klar an die Raucherregelung, die hier im Hohen Haus beschlossen wurde, zu halten haben.

Für einen Teil der Wirte bringt das keine Probleme mit sich. Wenn sie ein Lokal mit we­niger als 50 Quadratmetern haben, steht es ihnen frei, es als Raucher- oder Nichtrau­cherlokal zu deklarieren. Auch bei großen Lokalen, die mehrere Räumlichkeiten auf­weisen, gibt es kein Problem. Es gibt aber eine Unzahl von Lokalitäten, die mehr als 50 Quadratmeter haben und trotzdem nicht zwei Räumlichkeiten aufweisen.

Es ist nicht so, dass die Wirte nicht bereit wären, diesbezügliche Investitionen zu täti­gen, deren Kosten nicht zu unterschätzen sind – wir reden da von mehreren zehntau­send Euro –, sondern es geht einzig und allein darum, dass diese Wirte nicht die Ge­währleistung haben, dass diese Investitionen nächstes Jahr noch als sinnvoll ange­sehen werden können, da man nicht weiß, ob die EU vielleicht schon mit Ende dieses oder zu Beginn des nächsten Jahres eine generelle Nichtraucherregelung für Europa vorsehen wird.

Ich erinnere mich an eine „Im Zentrum“-Sendung, in der Sie, Herr Bundesminister, an­wesend waren und wo der Wirtevertreter Sie gefragt hat, welche Garantie er denn ha­be, wenn er jetzt mehrere zehntausend Euro in den Umbau des Lokals investiert, um sowohl Raucher als auch Nichtraucher bedienen zu können, und darauf haben Sie ge­antwortet, solange Sie Minister sind, so lange hat er die Garantie darauf, dass er nicht zurückbauen muss beziehungsweise die Investitionen nicht umsonst waren. Nur: Wenn man die Konstellation dieser Bundesregierung kennt und nie sicher sein kann, dass nicht irgendjemand aus dem schwarzen Lager wieder auf die Idee kommt, zu sagen: Es reicht!, gilt diese Garantie gar nichts.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass, bis eine Entscheidung der EU gefallen ist, diese Übergangsregelung verlängert wird, um Wirte nicht zu Investitionen zu drängen, die sich vielleicht nach einem halben Jahr als sinnlos erweisen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


21.47.14

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Österreich hat seit Jahresbeginn 2009 ein Nichtraucherschutzgesetz und ist damit wahrlich kein Einzel­gänger in Europa. Und für jene Fälle, in denen aufgrund dieses Gesetzes Baumaßnah­men vorgeschrieben wurden, wurde eine wirklich großzügige Übergangsfrist erlassen. Diese Frist endet am 1. Juli 2010, also 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und mehr als zwei Jahre nach Beginn der öffentlichen Debatte über ein solches Gesetz.

Wenn die FPÖ heute mit Unterstützung des BZÖ verlangt, diese Übergangsphase noch auszuweiten, so frage ich mich, was der Hintergrund dieses Verlangens ist. Soll das Gesetz durch das ständige Verlängern von Fristen unterwandert werden, oder ist es die Unwissenheit bezüglich Zahlen? Denn: In der letzten Sitzung des Gesundheitsaus­schusses hat Kollege Neubauer argumentiert, dass es in Linz weit über 700 Anzeigen gegen Wirte gibt. Ich muss dich korrigieren, Kollege Neubauer: Es sind knapp über 400 Anzeigen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wenn man dem Ganzen nachgeht, stellt man fest, dass es mehr Anzeigen als Wirte in Linz gibt. Es werden daher Wiederholungstäter angezeigt. Und diese Wiederholungstä-


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