Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 245

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nau kennen, durchführt. Diese Informationskampagne mit 34 Fragen und Antworten soll an die Betroffenen herangebracht werden. Ich glaube, das ist wichtig und ein wichtiger Beitrag, damit es letztendlich Rechtssicherheit gibt.

Es kann nicht sein, dass es nur Rechtssicherheit für jene gibt, die sich bisher nicht da­ran gehalten haben, sondern es muss auch für jene Rechtssicherheit geben, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben gehalten haben. Daher glaube ich, bei allen Für und Wider, die es natürlich immer und überall geben kann, dass wir die­sem Antrag mit gutem Gewissen die Zustimmung verweigern können. (Beifall bei der ÖVP.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spa­diut. – Bitte.

 


21.52.32

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Die Position des BZÖ in Bezug auf das Tabakgesetz ist klar: Wir sind für die Entscheidungsfreiheit der Gastronomen, ihr Lokal entweder als Raucherlokal, Nichtraucherlokal oder räumlich getrenntes Lokal zu führen. Wir werden dem Antrag aber unsere Zustimmung geben, um die betroffenen Wirte zu unterstützen.

Das derzeitige Tabakgesetz, das wahrlich kein Meisterwerk ist, lässt die Frage offen, ob die beträchtlichen Investitionen für die Umbauten überhaupt notwendig sind. Sollte von der EU das generelle Rauchverbot in Gaststätten, wie von vielen vermutet bezie­hungsweise sogar erwartet wird, verordnet werden, waren diese Investitionen vergeblich.

Die Gastwirte befinden sich durch die Wirtschaftskrise schon in einer finanziell sehr an­gespannten Situation, und diese würde durch die Investitionen noch verschärft. Deswe­gen werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


21.53.36

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Rauchen ist nach wie vor ein emotional beladenes und sehr kontroversiell diskutiertes: Raucher gegen Nicht­raucher, Regulierer gegen Deregulierer, Konsumentenschützer gegen Wirtevertreter. Die unterschiedlichen Meinungen gehen da quer durch die Parteien und die Weltan­schauungen, das hat sich auch in den zwei Jahren, seit wir dieses Gesetz beschlossen haben, nicht wesentlich geändert – auch meine Meinung nicht, ich gebe es zu.

Ich halte die Tendenz, alle Lebensbereiche zu reglementieren und den Menschen mög­lichst viel an Verantwortung abzunehmen, nach wie vor für problematisch. (Zwischen­ruf des Abg. Obernosterer.) Auf der anderen Seite ist für mich aber das Thema Prä­vention in den verschiedensten Lebensbereichen enorm wichtig. Und Gesundheits­schutz in Form von Prävention, von Vermeidung von vorhersehbaren Risiken hat hier daher absolute Priorität. Es gilt also, auch bei solch einem Gesetz eine Interessenab­wägung vorzunehmen.

Die Regelung, die wir vor zwei Jahren beschlossen haben, geht genau diesen Mittel­weg. Es ist eine Regulierung in einem verträglichen Rahmen, die den Bürgern ihre Ent­scheidungsfreiheit lässt, gleichzeitig aber denen, die es brauchen, den nötigen Schutz gibt.

Wenn in der letzten Ausschusssitzung im Zuge der Behandlung dieses Antrages damit argumentiert wurde, dass viele Wirte, die auf ein von der EU kommendes totales Rauch-


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