Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 249

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spa­diut. – Bitte.

 


22.05.41

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen! Herr Kollege Maier, der Antrag ist nicht falsch! Hören Sie einmal genau zu! Laut Verordnung der EG Nummer 2073/2005 gibt es eine Toleranzgrenze für Listerien, wenn Käse im Betrieb ist. Der Käse muss den Betrieb frei von Listerien verlassen. Sind wir uns da einig?

Aufgrund der Richtlinie 92/46/EWG galt, dass Listerien in Lebensmitteln, zu welchem Zeitpunkt auch immer, nicht nachweisbar sein dürfen, und zwar sowohl im Handel als auch in Betrieben. Aber dann kam es 2004 bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu einer Aufweichung. (Abg. Mag. Johann Maier: 2001 hat Bundesminister Haupt einen Grenzwert festgesetzt!) 2004! Und aufgrund dieser Aufweichung konnten 100 Keime pro Gramm vorhanden sein. Deswegen ist dies kein Grund für Ihre Ablehnung des An­trages. Die Aufweichung mit den 100 Koloniebildendenden Einheiten war ein Fehler, wie der Fall der Firma Prolactal zeigt. Man muss die Nulltoleranzgrenze für Listerien wieder einführen, da die Firma Prolactal selbst zugegeben hat, mit Listerien kontami­nierte Produkte in Verkehr gebracht zu haben. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Konsumentenschützer Maier, mit der Ablehnung dieses Antrages zeich­nen Sie sich als Konsumentenschützer sicher nicht aus. Sie haben gesagt, man könne Listerien nicht verbieten, da sie überall vorkommen. Das zeigt auch Ihre Inkompetenz auf diesem Gebiet. Hätten Sie sich kundig gemacht, müssten Sie wissen, dass es eine ganze Reihe von Keimen gibt, die frei in der Natur vorkommen, Clostridium botulinum, enterohämorrhagische E. coli, Salmonella Typhimurium, Yersinia enterocolitica und Campylobacter species. (Beifall beim BZÖ.)

Für all diese Keime gibt es die Nulltoleranz, also lässt es sich durchführen. – Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall beim BZÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dona­bauer. – Bitte.

 


22.08.03

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht doch nicht darum, dass wir hier einen Wer­testreit abführen. Es geht auch nicht darum, wie wir über Käse diskutieren. Es geht schlicht und einfach um eine sehr ernste Sache, und zwar die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln: ein Thema, mit dem wir uns hier im Parlament bereits im Februar beschäftigt haben, wozu wir einen Entschließungsantrag eingebracht haben. Die ganze Thematik hat natürlich mit dem Listerienproblem heuer in der Steiermark eine neue Ak­tualität erhalten. Ich denke, deshalb beschäftigen wir uns heute wieder mit diesem Thema.

Vorgestern hat sich das Europäische Parlament mit einer Verbraucherinformationsver­ordnung in der ersten Lesung beschäftigt. Wir hoffen, dass auf europäischer Ebene eine entsprechende Maßnahme getroffen wird, von der ich aber erwarte, dass sie für alle Länder wirklich verpflichtend ist und auch überall durchgehalten wird. Das ist auch der tiefere Sinn dieser Diskussion.

Der Herr Bundesminister wird aufgefordert, ersucht, „dafür Sorge zu tragen, dass der Täuschungsschutz bei der Herkunftskennzeichnung auf nationaler Ebene verbessert wird und insbesondere den Unternehmen in diesem Zusammenhang entsprechende Leitli­nien in die Hand gegeben werden“.

 


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