Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 248

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22.01.59

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Mag. Stadler: Sind Sie Raucherin?) – Nein. Dem nächsten Antrag werden wir zustimmen, weil das etwas ist, was natürlich längst überfällig ist: eine Herkunftsbezeichnung der wichtigsten Inhalts­stoffe. Allerdings – und das ist etwas, was wir auch schon im Ausschuss diskutiert ha­ben – wäre es sehr wünschenswert, wenn diese Schrift auch seniorenfreundlich wäre, sprich in einer Norm wäre, die Menschen auch lesen können, denn es bringt nieman­dem etwas, es hat niemand etwas davon, wenn wir jetzt die Inhaltsstoffe schön detail­liert draufschreiben, aber es ein Großteil der Menschen nicht mehr lesen kann.

Ich weiß – und das stand auch im Ausschuss zur Debatte –, dass es da eine europäi­sche Norm gibt. Daher würden wir Sie, Herr Bundesminister, bitten, dass Sie sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Norm geändert wird, einen dem­entsprechenden Antrag werden wir vorbereiten und noch einbringen, weil ich glaube, dass es schon sehr wichtig ist, dass auch unsere Senioren die Möglichkeit haben, zu erfahren, was sich in den Lebensmitteln befindet. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Kritikpunkt lassen Sie mich aber noch anbringen – ich habe es schon einmal ge­sagt –, dieser betrifft das AMA-Gütesiegel: Wenn eine Tiroler Speckfirma jetzt das AMA-Gütesiegel verliehen bekommt und dafür nur mindestens 34 Prozent österreichisches Fleisch in ihren Produkten haben muss, dann stellt sich für mich die Frage: Warum kann eine solche Firma mit dem AMA-Gütesiegel arbeiten? – Meiner Meinung nach soll­ten da 100 Prozent österreichisches Fleisch drinnen sein, denn alles andere ist eine Kon­sumententäuschung. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich würde schon bitten, dass man sich auch diese Regelung einmal genauer anschaut. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Mai­er. – Bitte.

 


22.03.48

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da Kollege Grosz seine Abge­ordnetentätigkeit zumindest für heute beendet hat, kann man sich sehr kurz fassen.

Es geht um zwei Anträge: Es geht um den Antrag des Kollegen Grosz betreffend Wie­derherstellung der absoluten Nulltoleranz für Listerien in Lebensmitteln. Wir haben die­sen Antrag abgelehnt, weil er schlichtweg falsch formuliert ist. Ich lese daraus vor:

„Bis zum Jahr 2004“, so Grosz im Antragstext, „galt in Österreich die vollkommene Nulltoleranz für Listerien sowohl im Betrieb als auch im Handel.“

Da dürfte er etwas verwechselt haben und sich nicht mehr an die Zeit erinnert haben, als er bei seinem ehemaligen Bundesminister Haupt gearbeitet hat. Bundesminister Haupt hat nämlich 2001, Geschäftszahl 32.014/5-IX/B/1a/00, eine Listeriengrenze für Pökelwa­ren festgesetzt, einen Grenzwert von 100 Keimen pro Gramm. Daher wird dieser Antrag abgelehnt, weil er schlichtweg falsch ist.

Wir selbst haben einen eigenen Antrag im Ausschuss vorgelegt, der den Bereich der Kennzeichnung von Lebensmitteln betrifft. Dieser Antrag geht über den Antrag des Kol­legen Grosz hinaus, ist weitergehend und soll sicherstellen, dass Österreich auf euro­päischer Ebene bei den Verhandlungen zur europäischen Informationsverordnung für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln eintritt. Die Entschei­dung wird noch heuer im Europäischen Parlament fallen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.05

 


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