Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschußgesetz 1985 – UVG), BGBl. Nr. 451/1985, geändert wird (1020/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 48. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.
23.14
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Diskussionen ums Fußballspielen wieder zu einem ernsthaften Thema. Ich beschäftige mich in meinem Antrag mit einer Änderung bei der Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern. (Unruhe im Saal.)
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind geschieden, haben zwei Kinder und erwarten von Ihrem Ex-Partner Unterhalt. Dieser wird aber nicht überwiesen; Sie müssen darauf warten. Die monatlichen Zahlungsverpflichtungen bleiben aber natürlich nicht aus. Wohnung, Strom, Heizung und auch so „banale“ Dinge wie Essen und Kleidung, besonders für die Kinder, müssen bezahlt werden. – Eigentlich hört mir keiner zu. Ich glaube, dieses Thema interessiert jetzt niemanden mehr. Ist ein Wahnsinn, ungeheuerlich! (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Hagenhofer.) – Ich möchte mich hier mit einem ernsthaften Thema beschäftigen, aber die Damen und Herren haben nichts anderes mehr zu tun, als zu tratschen.
Weiter in meiner eigentlichen Rede: Um vom Staat einen Unterhaltsvorschuss zu bekommen, benötigt man einen vollstreckbaren Exekutionstitel – und das kann, wenn man die „Geschwindigkeit“ der Gerichte in Österreich kennt, dauern. Leidtragende sind in diesem Falle die Alleinerzieherinnen und ihre Kinder, und es kann eben dazu kommen, dass Alleinerziehende einen massiven finanziellen Nachteil haben.
Es ist mir natürlich klar, dass die öffentliche Hand nicht überall, in jeder Notlage eingreifen kann und dass gerade im Bereich der sozialen Leistungen immer eine gewisse Missbrauchsgefahr besteht, aber gerade in diesem Fall muss es zu einer Lösung kommen, da das geltende Recht in der Praxis einfach Schwächen gezeigt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da besteht dringender Handlungsbedarf. Wer die Zahlen kennt und weiß, wie prekär die finanzielle Bewältigung des Alltages im Leben von AlleinerzieherInnen ist, der weiß auch, dass hier etwas getan werden muss. Gerade der Anteil der Working Poor bei AlleinerzieherInnen ist sehr hoch.
Wir reden hier aber nicht über den Verzicht auf ein Zweitauto oder auf einen Urlaub, sondern von einem handfesten Mangel. Von den steuerlichen Erleichterungen für Familien – so etwa Kinderfreibetrag oder steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten – profitieren AlleinerzieherInnen kaum, weil ihr Einkommen meist zu gering ist.
Gerade im Hinblick auf die Kinder und deren Bedürfnisse dürfen wir nicht an starren Regelungen festhalten! Es kann nicht sein, dass die Versorgung von Kindern nicht mehr gewährleistet ist, nur weil ein vollstreckbarer Exekutionstitel nicht erlassen werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitlichen sind ehrlich bemüht, da Abhilfe zu schaffen – und deshalb begrüße ich auch sehr, dass Ende Juni eine Enquete zum Thema Obsorge und Unterhalt abgehalten werden wird.
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