Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 269

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Der erste wichtige Schritt ist hiemit jetzt gesetzt, und ich fordere Sie auf, die formal­rechtlichen Hürden zum Erlangen eines Unterhaltsvorschusses etwas abzubauen und hinsichtlich des verlangten Exekutionstitels sozusagen die Maßstäbe etwas herunter­zuschrauben. (Beifall des Abgeordneten Dr. Rosenkranz.)

Ich darf Sie alle auffordern, den Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Die betroffenen Kinder und ihre Eltern und besonders diese vom Leben nicht gerade verwöhnten Frau­en werden es Ihnen danken. (Beifall bei der FPÖ.)

23.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


23.18.22

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Gartelgruber, Sie haben recht, das ist ein ernstes Thema, denn keinen Unterhalt zu bekommen, das entzieht Familien oftmals die Basis zum Über­leben. Ich meine, eines der in diesem Zusammenhang angestrebten Ziele könnte das schwedische Modell sein, nämlich ein regelbezogener, ein bedarfsbezogener Unterhalt.

Ich bin guter Dinge, dass wir an diesem Thema weiterarbeiten, und zwar im Sinne der Kinder und aller Betroffenen, um zu einer Lösung zu kommen, dass Menschen tatsäch­lich jene Basis haben, die sie brauchen, um überleben zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

23.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


23.19.00

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Frau Präsidentin! Werte Kol­leginnen und Kollegen! Ein Satz zur vorangegangenen Diskussion: Ich glaube, eine solche Debatte ist dieses Hauses unwürdig, und gerade in Zeiten wie diesen sollten wir eigentlich an wichtigeren Dingen arbeiten.

Zum Antrag der Abgeordneten Gartelgruber:

Erstens: Ich möchte zu Beginn auf das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 hinwei­sen, das mit 1. Jänner in Kraft getreten ist.

Zweitens möchte ich im Detail noch hinzufügen, dass der vorgeschlagene § 3 Z 3 eine mit dem Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 vorgenommene Änderung des Systems von Unterhaltsfeststellung und Unterhaltsbevorschussung außer Acht lässt.

Es gäbe noch einige weitere Anmerkungen. – Wir bekommen diesen Antrag ja in den Justizausschuss, dort werden wir ihn inhaltlich korrekt weiterbehandeln beziehungsweise einer Entscheidung zuführen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Gartelgruber: ...! Vielen Dank!)

23.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


23.20.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag hat seine Berechtigung, wenn man weiß, dass die Scheidungsrate steigt, dass es 300 000 Alleinerzieherinnen gibt und knapp die Hälfte der Kinder, denen Un­terhalt zusteht, diesen Unterhalt nicht regelmäßig bekommt. Alleinerzieher beziehungs­weise Alleinerzieherinnen mit Kindern sind eine der hauptarmutsgefährdeten Gruppen in Österreich.

 


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