Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 96

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hätte, um dieser Familie im Kosovo eine Existenz zu schaffen, dann wäre es sinnvoller angelegt gewesen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Was ist das auch für ein Fingerzeig zu sagen, das ist furchtbar, wenn du in deine eigene Heimat zurückgehen musst, um diese aufzubauen? Was ist das für ein Signal für die Bevölkerung im Kosovo? Wir alle haben ein Interesse daran, dass diese Region befriedet wird. Und was ist das für ein Signal für viele andere Tausende, die illegal nach Österreich gekommen sind und die dieses Land selbstverständlich verlassen mussten?

Meine Damen und Herren, diese Familie und jeder dieser Berater wussten von Anfang an, dass hier keine Asylgründe zutreffen. Und dass es dann trotzdem möglich ist, 112 Anträge zu stellen, jahrelang das System auszunützen und dann zu sagen, aber jetzt ist es zu spät, jetzt müssen die dableiben, das ist nicht nur rechtsstaatlich bedenk­lich, sondern das ist ganz einfach unsinnig. Das ist unsinnig! Wenn es Einwanderung nach Österreich gibt, dann nach den Regelungen des Einwanderungsrechts. Wenn jemand das Asylrecht missbraucht, egal, ob der jetzt lieb ist, nett ist oder nicht, nur um diese Einwanderungsbestimmungen zu umgehen, dann muss er das Land, wenn er keine Asylgründe hat, verlassen.

Nur deshalb, weil jemand das Glück hat, medial in Erscheinung zu treten, darf er doch nicht gegenüber allen anderen, die dieses Privileg nicht haben, bevorzugt werden. Das hat nichts mit menschlich oder unmenschlich zu tun, sondern das sind einfach die Regeln der Vernunft, der Rechtsstaatlichkeit und der Sinnhaftigkeit. Und vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, hoffe ich, dass dieser Fall jetzt endlich erledigt ist, dass man auch im Asylrecht endlich dem Grundsatz zum Durchbruch verhilft, dass Recht nicht Unrecht weicht und dass diejenigen, die wirklich verfolgt sind, rasch jene Unterstützung bekommen, die sie bekommen sollen, aber diejenigen, die das Recht missbrauchen, auch rasch wieder abgeschoben werden und in ihre Heimat zurückgebracht werden müssen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

13.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


13.16.18

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Von den sehr erfreulichen Aspekten des Sicherheitsberichtes 2008 wie einem Rückgang der Kriminalität um 3,6 Pro­zent, in Oberösterreich beispielsweise sogar um 5,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 haben wir bereits gehört.

Ich möchte allerdings einen Punkt ansprechen, der mir besondere Sorgen bereitet, nämlich den deutlichen Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität. Dieser Trend hat sich im Jahr 2008 durchaus manifestiert. So hat es bei den 10- bis 14-Jährigen einen Anstieg um 25,8 Prozent gegeben, und die unter 18-Jährigen hatten bereits einen Anteil von 18 Prozent an der Gesamtkriminalität. Hier gilt es gegenzusteuern und zu versuchen, kriminelle Entwicklungen so früh wie möglich zu unterbinden, das Unrechts­bewusstsein zu schärfen und vor allem die Grenzen zwischen Recht und Unrecht aufzuzeigen und deutlich zu machen. Es geht darum, kriminelle Karrieren möglichst zu verhindern.

Junge Straftäter, ob sie nun aus tristen sozialen Verhältnissen, aus zerrütteten Fami­lien kommen oder Migrationshintergrund haben, haben meistens eine sehr lange Entwicklungsgeschichte. Und die Polizeiarbeit ist in diesen Bereichen enorm wichtig, allerdings kann die Polizeiarbeit die Erziehungsarbeit in den Familien nicht ersetzen, sie kann höchstens unterstützen. Die Verantwortlichkeit für Kinder und Jugendliche


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