Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 156

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Exporte verlassen. Wir müssen auch versuchen, dieses Wachstum im Inland zu er­reichen, um unsere Kaufkraft zu erhöhen. Deshalb sind intelligente Investitionen – in unsere Umwelt, in Bildungsinfrastrukturen, in Verkehrsinfrastrukturen, in leistbare und gesunde Wohnungen und in erneuerbare Energien – auch in schwierigen Zeiten sehr wichtig. Dort sollten wir den Schwerpunkt setzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.41.14

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Ja, die Bundesregierung setzt Maßnahmen, die greifen. Insbesondere in arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch schwierigen Zeiten werden möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten. Das ist eine Arbeitsmarktpolitik, die sich sehen lassen kann. Trotzdem ist jeder Arbeitslose einer zu viel.

Jetzt wird gemeinsam an einer bedarfsorientierten Mindestsicherung gearbeitet und an der Umsetzung des Transferkontos. Beides wird verknüpft. Das ist auch innerhalb der Koalitionspartner so vereinbart, und dabei wird es auch bleiben. Länder und Gemein­den müssen natürlich ins Boot geholt werden, Einspruchsmöglichkeiten einzelner Bun­desländer können nicht akzeptiert werden, das würde das gesamte System in Frage stellen.

Meine Fraktion hat ein klares Bekenntnis abgelegt. Wir wollen jenen Hilfe und Unter­stützung bieten, die sie auch wirklich brauchen. Wir wollen aber auch Fairness für die Steuerzahler, die mit ihrer Leistung dieses System finanzieren.

Bezüglich der Mindestsicherung stimmt mich die Situation der Frauen etwas bedenk­lich. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde über die Frauen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt diskutiert. Frauen verdienen im Durchschnitt bei gleicher Leistung weniger als ihre männlichen Kollegen, und sie haben Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das ist zugegebenermaßen nicht immer einfach. Viele Frauen entscheiden sich aus verschiedensten Gründen für die Teilzeitarbeit und haben ein verhältnismäßig geringes Einkommen.

Vor Kurzem hat ein Busunternehmer darauf aufmerksam gemacht, dass er Frauen beschäftigt hat, auch Alleinverdienerinnen, die aber Familienarbeit zu leisten haben, die vor allem die Schultransporte erledigen. Er hat darauf hingewiesen, dass diese Frauen diese Arbeitsplätze, wenn es eine bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt, zu­künf­tig möglicherweise nicht mehr einnehmen werden.

Arbeitsverhältnisse können immer gelöst werden, selbstverständlich. Wenn eine mo­nat­liche Geldleistung höher ist als das, was man durch Arbeit verdient, dann ist natürlich zu hinterfragen, ob solche Möglichkeiten nicht doch ausgenützt werden könn­ten. Wobei man sagen muss, dass Frauen, die aus dem Arbeitsprozess heraus­fallen, auch wenn es momentan ein Vorteil sein mag, zukünftig Schwierigkeiten bekom­men könnten, wieder einen Arbeitsplatz zu erringen.

Daher könnten solche Maßnahmen auch ein Schuss nach hinten sein und zu Lasten der Frauen gehen. Was also kurzfristig als Vorteil empfunden werden mag, kann auf längere Sicht für die betroffenen Personen durchaus ein Nachteil sein. Daher ist es wichtig, dass der bedarfsorientierten Mindestsicherung Kriterien zugrunde gelegt werden, die es verhindern, dass Menschen aus dem Arbeitsprozess hinausfallen; sondern es müssen Kriterien greifen, die den Menschen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung brauchen, auch einen Start in den Arbeitsprozess ermöglichen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite