Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 157

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es gibt Pilotprojekte. Nach der Evaluierung dieser Pilotprojekte, die ja bereits im Laufen sind, werden wir einen Wissenszuwachs haben und bestimmt auch Maß­nahmen daran knüpfen können.

Eines steht auf jeden Fall im Mittelpunkt: Leistung muss sich lohnen. Wir wollen sicherlich nicht, dass das Geld der Leistungsbereiten auf etwaige Leistungsverweigerer umverteilt wird. Was in diesem Zusammenhang wirklich zählt, ist der Schutz vor sozialem Missbrauch. Nur durch Transparenz und Kontrolle wird sozialer Missbrauch effektiv verhindert und auch die nötige Treffsicherheit erreicht werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt ein Grazer Übereinkommen der Regierungsmitglieder, in dem festgehalten wurde, dass über finanzielle und soziale Unterstützungen aus öffentlicher Hand, auf Leis­tungen, die offensichtlich keine Arbeitsleistungen berücksichtigen, Transparenz herrschen soll.

Nichtsdestotrotz werden die Umweltleistungen, die im Sinne der Gesellschaft von den Bäuerinnen und Bauern erbracht werden, aus denen kein Einkommen lukriert werden kann, die durch ÖPUL-Zahlungen abgegolten werden, künftig auf diesem Konto auf­scheinen. Das Gleiche gilt auch für die Ausgleichszahlungen für erschwerte Bewirtschaftungsverhältnisse. Auch aus dieser Mehrarbeit an Schwerarbeit, die unsere Bergbäuerinnen und Bergbauern verrichten, ist kein Euro zu verdienen, und auch diese Zahlungen werden zukünftig auf dem Transferkonto aufscheinen.

Eines muss auf jeden Fall gewährleistet sein: dass diese Zahlungen durch eine besondere Kennzeichnung leicht als solche ersichtlich sind. Denn: Bäuerinnen und Bauern haben nichts zu verbergen – auch jetzt schon. Es gibt bereits eine umfassende Transparenz. Sämtliche EU-unterstützte Zahlungen sind bereits auf der Transparenz­datenbank im Internet abzurufen und auch für jeden Interessierten einsehbar.

Wer also von Gerechtigkeit spricht, muss auch über Ehrlichkeit reden können. Dahinter stehen wir auf jeden Fall. Die ÖVP steht für Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit. Daher ein deutliches Ja zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, wenn gleichzeitig auch das Transferkonto kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


16.47.40

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wöginger hat uns vorher in seiner Rede (Ruf bei der ÖVP: Eine gute Rede!) ein Loblied auf das österreichische Sozialsystem gesungen. Er hat uns erklärt, wie hoch das Niveau der österreichischen Sozialleistungen ist. Gleichzeitig wissen wir aber und haben schwarz auf weiß Zahlen, die sagen, dass 1 Million Menschen in Österreich mit einem Einkommen leben muss, das unter der Armuts­gefährdungsschwelle liegt!

Dabei ist die Armutsgefährdungsschwelle nicht irgendetwas, sondern ein fixer, wissenschaftlich definierter Wert. Dieser gibt an, dass man in Österreich 951 € braucht (Abg. Wöginger: ... Ausgleichszulagen!), um halbwegs – wenn auch noch immer sehr, sehr bescheiden – über die Runden zu kommen. 951 €! Und 1 Million Menschen in Österreich hat weniger!

Und der Punkt ist: Es werden auch künftig nicht weniger werden, die mit diesem Geld werden über die Runden kommen müssen, weil Sie sagen, eine Mindestsicherung von 744 € reicht. – Das ist um 200 € im Monat weniger, als man braucht, um ein Leben ohne Armut führen zu können!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite