Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 179

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das hat folgenden Hintergrund: dass die Polizeiwerber, die eine Matura gemacht haben, das Lernen gewohnt sind, im Lernen „drinnen“ sind und natürlich bei den Tests besser abschneiden. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie die besseren Beamten sind. Wir haben sehr viele Lehrlinge oder ehemalige Lehrlinge, die mit einer Berufs­ausbildung in diesen Bereich hineinkommen und keine Matura haben, die das Lernen natürlich in dieser Form eine Zeitlang nicht mehr gewohnt waren, weil sie in einem Beruf tätig waren. Diese haben automatisch einen Nachteil bei einer Aufnahmeprüfung. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Mit dieser Maßnahme könnte man wirklich eine Gleichstellung herbeiführen, denn unter den MaturantInnen – das haben wir heute bei einem anderen Thema schon einmal gehört – sind sehr viele Maturantinnen und deswegen sehr viele Beamtinnen, die die Ausbildung machen und dann irgendwann nach kurzer Zeit wieder das Hand­tuch werfen, weil sie draufkommen, dass das doch nicht ihr Job ist.

Hier könnte man eine klare Gleichstellung schaffen, das heißt, Burschen und Mädchen haben die gleichen Voraussetzungen. Wir würden sogar so weit gehen, dass wir sagen, sie müssen auch einen Teil einer militärischen Ausbildung beim Bundesheer machen, weil es für Burschen vorgeschrieben ist, den Wehrdienst abzuleisten, bevor sie zur Polizei kommen. Das wäre vielleicht auch anzudenken – in einem gewissen Bereich; es müssen nicht unbedingt sechs Monate sein, aber in einem gewissen Bereich, sodass sie auch dort etwas hineinschnuppern können. Und es ist auch wich­tig, dass die Beamten, wenn sie zur Polizei kommen, zuerst einmal hineinschnüffeln können und sehen, ob der Job wirklich etwas für sie ist.

In diesem Punkt, muss ich klar sagen, können wir diesen Antrag hundertprozentig unterstützen.

Zum Fremdenrecht beziehungsweise zu den Grenzkontrollen hat Kollege Westenthaler bereits ausführlich berichtet.

Und dann möchte ich etwas ansprechen, was hier auch schon angesprochen wurde, nämlich das Burka-Verbot. Ich habe mir die ganze Diskussion angeschaut: Wir hatten den Antrag schon lange im Ausschuss. Jetzt ist die FPÖ in Vorarlberg hergegangen und hat eine Woche, bevor das im Ausschuss behandelt worden ist, einen eigenen Antrag gestellt, mit der klugen Ausführung, muss ich ganz ehrlich sagen, die Lan­desregierung möge sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bundes­regierung eine Regierungsvorlage macht, die sie dem Nationalrat zu den Beratungen in den Ausschüssen vorlegt, und der Nationalrat dann das entsprechende Gesetz beschließt. – Das hätte es alles nicht gebraucht. Das ist nur Verwaltungsaufwand, das hätte man sich sparen können. Auch die Grünen in Vorarlberg haben das unterstützt und auch die ÖVP. Und deshalb sind wir wieder einmal beim Thema: Man hat einfach vertagt, weil man zu feig war, zuzustimmen. So ist es, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.02.42

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, kurz auf drei Entschließungsanträge von FPÖ und BZÖ einzugehen, drei Anträge, die allerdings bereits im Innenausschuss mit Mehrheit abgelehnt wurden.

Der erste Antrag beinhaltet die Forderung der FPÖ nach 500 speziell geschulten Polizeibeamten zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität. – Es stimmt zwar, dass die Suchtgiftkriminalität besondere Aufmerksamkeit braucht, denn Österreich dient erstens


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite