Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 222

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konzept vorliegt, das den Umgang mit Spielsucht und eine Zusammenarbeit mit Spielerschutzeinrichtungen vorsieht.

Ich denke mir, die Beschäftigten in diesen Salons, in diesen Betrieben haben ein Gespür dafür, ja müssen ein Gespür dafür entwickeln können, um sozusagen den nächsten Schritt zu setzen, der da im Sinne eines Warnsystems vorgesehen ist, nämlich von der Spielerinformation – Sie sind schon so oft dagewesen, wie schaut es aus? – bis hin zur Spielersperre. All das ist, glaube ich, ein wesentlicher Punkt und ein wesentlicher Auftrag an die Mitarbeiter der Salons, da auch entsprechend wachsam zu sein, neben dem Beirat oder der neu zu errichtenden Stelle im Finanzministerium – in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundes­ministerium für Konsumentenschutz –, wo Aufklärungsarbeit über Spielsucht durchge­führt wird.

Spielsucht ist eine Krankheit, und wenn Aufklärungsarbeit geleistet wird, können die Menschen besser damit umgehen. Suchtprävention ist ein wesentlicher Bereich, der in dieser neu zu schaffenden Stelle bearbeitet werden muss. Suchtberatung und Spieler­betreuung sind mit ein Punkt, bis hin zur Erarbeitung von Best-Practice-Beispielen und -Modellen, nämlich in der Zusammenarbeit zwischen den Glücksspielkonzessionären sowie Bewilligungsinhabern und den Spielerschutzeinrichtungen.

Wenn das alles 2014 evaluiert wird und erkennbare Mankos zutage treten, ist es dringend notwendig, dass wir diese gleich wieder in Angriff nehmen und in Ordnung bringen, damit ein geordnetes Spielerverhalten in Österreich möglich sein kann – denn das muss möglich sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


19.52.12

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dieser Regierungsvorlage sind wir, glaube ich, auf sehr, sehr gutem Weg auf einer wichtigen Etappe angelangt. Weitere Ziele werden noch folgen. Es wurde heute insgesamt schon oft ausgeführt, wie wichtig diese gesetzliche Maßnahme im Zusammenhang mit Spielerschutz und Wildwuchs ist. Wenn ich an mein Bundesland Salzburg denke: Da haben wir kein kleines Glücksspiel erlaubt, und dennoch gibt es etwa 2 000 Automaten; derer können wir jetzt wenigstens habhaft werden.

Es ist insgesamt ein wichtiger Nebeneffekt, dass auch die Absicherung des Glücks­spielmonopols für Österreich – eben aufgrund der Umsetzung europäischer Vorgaben und Erfordernisse – erreicht wird.

Wenn man gesehen hat, wie schwierig es war, zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen und diese in einen Gesetzestext zu fassen, dann kann man sich denken, um wie viel schwieriger es für die Beamten – vor allem im Ministerium – sein wird, unsere Vorgaben in die Tat umzusetzen, insbesondere all die technische Ausstattung und die Programmierung, die dazu notwendig ist. Das ist eine wirklich große Aufgabe. Ich wünsche ihnen dabei viel Erfolg und bedanke mich schon vorweg sehr herzlich dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.53

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


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