Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 223

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19.53.47

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes werden wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Ziele in einen Rahmen gegossen. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den politischen Rahmen mit Normen abzustecken.

Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes wird ein wichtiger Schritt zu einer verstärkten Spielsuchtprävention gesetzt. Der Beirat beim Bundesministerium für Finan­zen wird ebenfalls dazu beitragen, der Spielsucht entgegenzuwirken. Durch die Festlegung eines Höchstgewinnes und einer Mindestdauer für die einzelnen Spiele soll auch die Spielsucht diesbezüglich eingeschränkt werden. Durch die klaren Vorgaben und Aufgaben im Automatenbereich wird der Spielerschutz verstärkt und effizienter gestaltet.

Mit der Festlegung der so wichtigen Vernetzung der Spielautomaten und der Video­lotterie-Terminals mit dem Bundesrechenzentrum wird die direkte Kontrolle in diesem so sensiblen Bereich erst flächendeckend möglich. Durch die Schließung der Besteue­rungs­lücken wird eine Wettbewerbsfairness zwischen den Anbietern geschaffen, und mehr Steuergerechtigkeit hält in diesem Bereich Einzug.

Geschätzte Damen und Herren! In dieser Novelle des Glücksspielgesetzes wird auch ein finanzieller Beitrag für den Sport festgelegt. Mit einer gesicherten Summe von 80 Millionen € jährlich – nach oben offen – wird aus den Abgabenmitteln des Kon­zessionärs der Sport finanziell unterstützt.

Dieses Gesetz ist nicht nur ein notwendiger und richtiger Schritt, sondern auch ein gesellschaftspolitischer Fortschritt in der Ordnungstätigkeit hinsichtlich des Glücks­spiels, und dies nicht nur im Spieler- und Jugendschutz, in der Kontrolle und Wettbe­werbs­fairness, sondern auch bei der Unterstützung unseres Sportes. Somit ist der heutige Tag durch die Beschlussfassung dieses Gesetzes auch ein guter Tag für den Sport. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


19.55.59

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Durch das neue Gesetz, durch diese Novellierung des kleinen Glücks­spiels mit Automaten wird vor allem auch dem Wildwuchs entgegengewirkt. Zurzeit sind rund 10 000 Automaten legal aufgestellt, und die Schätzungen der illegalen Geräte bewegen sich ungefähr auch in diesem Bereich.

5 600 Automaten werden es künftig in den vier Bundesländern sein, die das Auto­matenspiel bereits erlaubt haben. Es wird – und das wurde heute schon einige Male angesprochen – der Spielerschutz verschärft, vor allem mit den neuen Zugangs­regeln zu den Automaten-Casinos, wo nur noch Volljährige – es herrscht Ausweis­pflicht – eingelassen werden. Es wird auch in die Kontrolle durch die SOKO Glücks­spiel investiert.

Wichtig ist natürlich auch, dass die legal aufgestellten Automaten zukünftig mit dem Bundesrechenzentrum verbunden sein werden. Erstmals wird die Stelle für Sucht­prävention und Spielerberatung im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet.

Bisher lag der Maximaleinsatz beim kleinen Glücksspiel bei 50 Cent. Allerdings muss man auch wissen, dass es da Parallelspiele gab, durch die diese Grenzen bei Weitem überschritten wurden. – Diese Tricks sind künftig nicht mehr möglich.

 


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