Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 225

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Viele wichtige Ansätze, die heute schon von meinen Vorrednern sehr detailliert erläutert worden sind, helfen mit, dass es durch das Gesetz auch wirklich zu einer Verbesserung kommt. Sie reichen von der Kontrolle der Geräte selbst über die Kon­trolle der Spieler beziehungsweise, was ganz wichtig ist, auch die Betreuung, die Begleitung jener, die eventuell anfällig sind, spielsüchtig zu werden, bis hin zu den positiven Effekten, die von der Standortverminderung oder der Begrenzung der Anzahl der Geräte an den Standorten zu erwarten ist, weil dadurch die Versuchungen und Verlockungen nicht größer werden oder auch nur so groß bleiben wie in der Vergangenheit. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, dass diese Verschärfungen sehr wohl dazu beitragen, dass der sogenannte Wildwuchs eingedämmt, die direkte Kontrolle der Spieler verbessert und damit auch der Spielsucht entgegengewirkt wird. Wir müssen uns in der nächsten Zeit um die Evaluierung kümmern. Dass wir auch einen positiven Effekt auf die Sportförderung in diesem Gesetz verpackt finden, ist mehr als ein positives Zeichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.09

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Mit dieser Novellierung des Glücksspielgesetzes ist aus meiner Sicht als Sportsprecher ein großer Erfolg im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung des österreichischen Sports erzielt worden. Im Regierungsprogramm ist noch gestanden: Anhebung der Untergrenze von mindestens 40 Millionen € auf mindestens 60 Mil­lionen €. In der Zwischenzeit wissen wir, dass die Untergrenze 80 Millionen € ist, dass es keinen Deckel gibt, dass wir sogar ab 2013 an der Entwicklung der Lotterien nach oben hin, sofern sie sich so entwickeln, auch mit partizipieren können, wenn es um die Entwicklung der glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Lotterienkonzessionärs geht.

Es war wichtig, und das ist im Regierungsprogramm auch so festgeschrieben worden, dass eine Sicherung und Reformierung der Finanzierung des österreichischen Sports durchgeführt wird, ein Bekenntnis zum Glücksspielmonopol als Grundlage der Finan­zierung, und dass im Falle – und das war besonders wichtig – einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch europäische Vorgaben die Schaffung einer adäquaten, gleichwertigen Finanzierungsgrundlage vorgesehen ist. – Das ist gelungen!

Bedenkt man den ersten Vorschlag von März 2010 mit mindestens 60 Millionen €, maximal 70 Millionen € ohne Valorisierung, ist die jetzige Lösung mit Sicherheit um vieles besser. Damit können wir arbeiten, eine nachhaltige Finanzierung ist gegeben.

Ich sage Danke allen Verhandlern aus dem Bereich des Finanzministeriums und des Sports und vor allem natürlich unserem Sportminister für seine konsequente Haltung zum Wohle des österreichischen Sports. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.56

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn die einen kritisieren, dass das Gesetz zu wenig weit geht, und die


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