Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 265

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Daher liegt es eben an uns, diesen Machenschaften mit diesem Beschluss, den wir heute fassen werden, ein Ende zu setzen, indem wir entsprechende gesetzliche Rege­lungen verabschieden, denn möglich sind solche Vorgangsweisen nur, weil der Begriff „Bio“ bei Kosmetikartikeln im Gegensatz zur Bio-Kennzeichnung bei Lebensmitteln nicht geschützt ist.

Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir heute beschreiten, dass wir da nicht länger zusehen, denn es gibt bei Kosmetikartikeln, die vorwiegend oder überwiegend aus künstlichen Inhaltsstoffen bestehen, auch genügend Beschwerden von Konsumen­tinnen und Konsumenten darüber, dass bei der Verwendung dieser Artikel oft allergische Reaktionen enormen Ausmaßes auftreten.

Um dem künftig Einhalt zu gebieten, ist es daher dringend erforderlich, Rechts­vorschriften zu erarbeiten, worin klargestellt wird, was unter Bio-Kosmetik überhaupt verstanden werden soll, denn, wie es schon meine Vorredner gesagt haben, wo „Bio“ draufsteht, soll auch „Bio“ drinnen sein. Meiner Überzeugung nach ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Und darüber hinaus sollen jene Firmen, die Bio-Kosmetika produzieren, künftig strengen Kontrollen unterzogen werden, um zu gewährleisten, dass alle bisherigen Irreführungen der Konsumenten ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.22

22.22.37

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort vonseiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 747 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 104.)

22.23.0412. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1143/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie“ (748 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


22.23.32

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns hat sicherlich schon einmal davon gehört, dass in Kinderspielsachen krankheitserregende Stoffe enthalten sind. 2011 soll eine EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft treten, und genau diese Richtlinie ist wie­der nicht ausreichend dafür, dass diese Stoffe nicht mehr in Spielzeugen vorkommen.

Es ist dem Konsumentenschützer des Hauses, Jacky Maier, und der Abgeordneten Tamandl zu danken, dass wir diesen Entschließungsantrag heute eigentlich schon zum zweiten Mal hier beschließen, um unserem Bundesminister den Rücken zu stärken, wenn es darum geht, diese Richtlinie noch einmal auf EU-Ebene zu überlegen.

 


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