Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 266

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Es ist einfach nicht zu verstehen, dass es Kinderspielsachen gibt, die die Gesundheit unserer Kinder gefährden. Das sind keine Kleinigkeiten, das sind krebserregende Stoffe, das sind Schwermetalle, da ist Nickel drinnen und alles Mögliche sonst noch. Ich glaube, Herr Bundesminister, es ist wirklich notwendig, dass wir hier eine neue Richtlinie in Europa erreichen können. Das sind wir unseren Kindern schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


22.25.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Ja, es ist eine traurige Tatsache, dass Meldungen über gefährliches Kinder­spielzeug immer häufiger werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Krebs­erkrankungen bei Kindern ist es auch dringend geboten, diese Belastungen mit schädlichen Stoffen möglichst zu minimieren. Kinder können auf Chemikalien wesentlich empfindlicher reagieren als Erwachsene, und kleinere Kinder haben vor allem auch Spielzeuge tagtäglich nicht nur in der Hand, sondern auch im Mund, das stimmt, und das stundenlang, Herr Abgeordneter. Da kann es schon möglich sein, dass sich bestimmte chemische Stoffe aus dem Spielzeug lösen und in die Körper der Kinder gelangen.

Es gibt auch ein EU-Schnellwarnsystem: RAPEX. Da werden die Mitgliedstaaten darüber informiert, dass bestimmte Produkte in der Europäischen Union beanstandet werden auf Grund von Beeinträchtigungen der Gesundheit von Menschen, die diese Produkte gebrauchen wollen. Zunehmend sind auch Spielzeuge dabei. Es handelt sich meistens um Billigspielzeug, das aus China kommt und die Sicherheitskriterien, die wir und die Europäische Union vorgeben, nicht erfüllt.

Bei den meisten Untersuchungen von Spielzeug werden unter den chemischen Para­metern auch CMR-Substanzen erfasst. CMR bedeutet, dass der Stoff krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend ist.

Diese neue, bereits erwähnte EU-Spielzeugrichtlinie hat auch bestimmte positive Aspekte. Es wird eine verstärkte Kontrolle möglich sein, so werden nicht nur die Hersteller, sondern auch die Importeure und die Händler zukünftig für die Produkt­sicherheit und Produktkonformität bei Spielzeugen zu sorgen haben. Aber im Bereich der Schwellenwerte bezüglich der verarbeiteten Chemikalien geht sie uns viel zu wenig weit. Hier wurde auch von Seiten Österreichs und von Seiten Deutschlands bean­standet, dass in dieser Richtlinie Höchstwerte vorgeschrieben sind, die bei Kindern und natürlich bei allen, die mit diesen Spielzeugen hantieren, gesundheitsproblematische Beeinträchtigungen auslösen können.

Österreich hat sich auch im Zuge der Arbeiten an dieser neuen Spielzeugrichtlinie sehr kritisch gegen diese Regeln gewandt und dieser neuen EU-Richtlinie auch im Einver­nehmen mit Deutschland nicht zugestimmt, wissend, dass es technisch sehr wohl möglich wäre, Spielzeug so herzustellen, dass diese chemischen Substanzen mög­lichst niedrig gehalten werden und diese in der Richtlinie vorgeschriebenen Höchst­werte bei Weitem nicht erreicht werden müssten.

Daher ist es auch angebracht, diese belastenden Substanzen möglichst hintanzu­halten. Herr Bundesminister, wir wollen Sie mit diesem Entschließungsantrag in Ihrem Unternehmen stärken, sodass Sie bezüglich einer Verschärfung dieser EU-Spiel­zeugrichtlinie auch künftig auf die Entscheidungen auf EU-Ebene einwirken können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28

 


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