Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 36

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chen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der vertragskonformen Umsetzung der Koralmbahn bis 2018 dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um den Punkt 13 der Tagesordnung in Ver­handlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfor­derlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzu­sehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler (786 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. –Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 sowie 5 bis 10 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 84 Minuten, Freiheitliche 75 Minuten, Grüne 66 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Ich schlage weiters gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die Frage­stunde bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine RednerInnenrunde mit je 10 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied SPÖ 15 Minuten, eine Redne­rInnenrunde mit je 6 Minuten, weitere zwei oder drei RednerInnen in einem Gesamt­ausmaß von 11 Minuten je Fraktion. Hier gibt es auch zwischen den Fraktionen eine Absprache bezüglich der Reihenfolge des Aufrufes der Wortmeldungen. Und ich ma­che darauf aufmerksam, dass dadurch kein durchgehendes Kontra- und Pro-Schema bei den Reden möglich ist.

Der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fern­sehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

 


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