Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 20 und Z 54 des Gesetzentwurfes bezieht.
Wer sich für diesen Abänderungsantrag ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 55 des Gesetzentwurfes bezieht. Dazu wurde getrennte Abstimmung hinsichtlich der Änderung des § 18 Abs. 1 verlangt.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Bestimmung aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über die restlichen Teile von Z 55 des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ferner haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 5 Z 76, Z 91 und Z 101 sowie auf Art. 6 des Gesetzentwurfes bezieht.
Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. Ich weise darauf hin, dass diese Teile Verfassungsbestimmungen beinhalten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert werden, samt Titel und Eingang in 762 der Beilagen.
Wenn Sie diesen Entwurf unterstützen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wenn Sie den Entwurf auch in dritter Lesung unterstützen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
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