Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 546/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof, durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf generell längstens sechs Monate und durch eine Aufstockung der dafür erforderlichen Planstellen für die ständigen Referenten, weiters die Möglichkeit einer Absetzbarkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (749 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
13.11
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist der, glaube ich, ungünstigste Zeitpunkt, direkt nach der Fernsehzeit und nach der Abstimmung zu sprechen.
Dennoch ist es ein wichtiges Thema. Der Verfassungsgerichtshof ist ja für alle in dieser Republik wichtig, und wir haben festgestellt, dass einerseits die Zahl der Verfahren zugenommen hat – und andererseits damit auch die Verfahrensdauer –, und wir haben uns damit auseinandergesetzt, wie man eine Verbesserung im Sinne einer kürzeren Verfahrensdauer erreichen könnte. Das ist der Inhalt unseres Antrages. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben festgestellt, dass es eine höhere Anzahl von Mitarbeitern, von Referenten geben soll, weil diese ganz wesentlich für die Vorbereitung der Entscheidungen sind. Und wir haben festgestellt, dass es unserer Meinung nach sinnvoller wäre, statt des sogenannten Sessionssystems, dass sich also der Verfassungsgerichtshof mehrmals pro Jahr für drei Wochen zusammensetzt, das ständige Tagen des Verfassungsgerichtshofes einzuführen. Das würde gewährleisten, dass die Verfahren schneller durchgeführt werden könnten. Wir haben ja im Verwaltungsrecht eine Verfahrensdauer von maximal sechs Monaten, und es wäre daher anzustreben, auch in diesem Bereich eine derartige Verfahrensdauer einzuführen oder zu gewährleisten.
Aber es soll kein Zwang sein. Wir haben nicht verlangt, dass, wie im Verwaltungsrecht, hier die sechs Monate zwingend eingeführt werden, aber es wäre naheliegend und sinnvoll, dass auch der Verfassungsgerichtshof im Schnitt innerhalb von sechs Monaten entscheidet, oder nach Möglichkeit höchstens innerhalb von sechs Monaten. Dafür wäre die ständige Tagung des Verfassungsgerichtshofes ein sinnvoller Beitrag.
Es wurde hier eingewendet, dass damit gewisse Berufe ausgeschlossen würden, weil es jetzt auch zum Beispiel Verfassungsrichter gibt, die aus den freien Berufen stammen. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Erstens ist nicht gesagt, dass die Verfassungsrichter auch immer auf Lebenszeit bestellt werden müssen, und zweitens könnte sich auch durchaus jemand aus einem freien Beruf oder auch aus der Professorenschaft dazu entscheiden, Verfassungsrichter zu werden, auch unter diesen Voraussetzungen, was natürlich tatsächlich sinnvoll wäre. Also auch dieses Argument geht ins Leere.
Unser Ziel sind, wie gesagt, schnellere Verfahren, und daher dieser Antrag. Ich hoffe, dass Sie dem beitreten. (Beifall bei der FPÖ.)
13.13
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
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