Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 88

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13.10.203. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 546/A(E) der Abgeordne­ten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbe­schleunigung und Verbesserung des Rechtsschutzes durch einen ständig tagen­den Verfassungsgerichtshof, durch eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf ge­nerell längstens sechs Monate und durch eine Aufstockung der dafür erfor­derlichen Planstellen für die ständigen Referenten, weiters die Möglichkeit einer Absetzbarkeit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes (749 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


13.11.03

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist der, glaube ich, un­günstigste Zeitpunkt, direkt nach der Fernsehzeit und nach der Abstimmung zu sprechen.

Dennoch ist es ein wichtiges Thema. Der Verfassungsgerichtshof ist ja für alle in dieser Republik wichtig, und wir haben festgestellt, dass einerseits die Zahl der Verfahren zu­genommen hat – und andererseits damit auch die Verfahrensdauer –, und wir haben uns damit auseinandergesetzt, wie man eine Verbesserung im Sinne einer kürzeren Ver­fahrensdauer erreichen könnte. Das ist der Inhalt unseres Antrages. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben festgestellt, dass es eine höhere Anzahl von Mitarbeitern, von Referenten geben soll, weil diese ganz wesentlich für die Vorbereitung der Entscheidungen sind. Und wir haben festgestellt, dass es unserer Meinung nach sinnvoller wäre, statt des sogenannten Sessionssystems, dass sich also der Verfassungsgerichtshof mehrmals pro Jahr für drei Wochen zusammensetzt, das ständige Tagen des Verfassungsge­richtshofes einzuführen. Das würde gewährleisten, dass die Verfahren schneller durch­geführt werden könnten. Wir haben ja im Verwaltungsrecht eine Verfahrensdauer von maximal sechs Monaten, und es wäre daher anzustreben, auch in diesem Bereich eine derartige Verfahrensdauer einzuführen oder zu gewährleisten.

Aber es soll kein Zwang sein. Wir haben nicht verlangt, dass, wie im Verwaltungsrecht, hier die sechs Monate zwingend eingeführt werden, aber es wäre naheliegend und sinnvoll, dass auch der Verfassungsgerichtshof im Schnitt innerhalb von sechs Mona­ten entscheidet, oder nach Möglichkeit höchstens innerhalb von sechs Monaten. Dafür wäre die ständige Tagung des Verfassungsgerichtshofes ein sinnvoller Beitrag.

Es wurde hier eingewendet, dass damit gewisse Berufe ausgeschlossen würden, weil es jetzt auch zum Beispiel Verfassungsrichter gibt, die aus den freien Berufen stam­men. Das ist meines Erachtens nicht richtig. Erstens ist nicht gesagt, dass die Verfas­sungsrichter auch immer auf Lebenszeit bestellt werden müssen, und zweitens könnte sich auch durchaus jemand aus einem freien Beruf oder auch aus der Professoren­schaft dazu entscheiden, Verfassungsrichter zu werden, auch unter diesen Voraussetzun­gen, was natürlich tatsächlich sinnvoll wäre. Also auch dieses Argument geht ins Leere.

Unser Ziel sind, wie gesagt, schnellere Verfahren, und daher dieser Antrag. Ich hoffe, dass Sie dem beitreten. (Beifall bei der FPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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