Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 98

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Der Verdacht liegt sehr nahe, dass es zu einer Nivellierung nach unten kommt. Zum einen soll, wie schon gesagt, eine vorwissenschaftliche Arbeit wohl eher etwas sein, wo­mit sich Universitäten beschäftigen. Wissenschaftliche Arbeit soll dort gemacht werden, wo sie hingehört.

Was mir aber viel dramatischer erscheint und daher unbedingt zu beleuchten ist, ist die­ser mündliche Teil der Matura. Er verliert nämlich, so wie es jetzt ausschaut, an Bedeu­tung. Bisher wurden aus drei Fachgebieten drei Fragen gestellt. Jetzt gibt es pro Fach­gebiet nur noch eine Frage. Und diese eine Frage legt doch den Vergleich mit einem Lotteriespiel nahe!

Wie können wir bitte mit einer einzigen Frage das umfassende Wissen in einem Sach­gebiet feststellen? Es ist dann eher Glückssache, ob der eine Teil, nach dem gefragt wir, beherrscht wird oder nicht!

Ich glaube, der Überblick, den man sich darüber verschaffen kann, ob ein Schüler, ein Maturant etwas gelernt hat – das ist in späterer Folge sowieso ganz logisch, da muss er dann ohnehin hingebracht werden –, aber vorerst glaube ich, dass doch das umfas­sende Wissen in den Fachgebieten eher abzufragen ist, indem man weiterhin mehr Fra­gen stellt.

Außerdem wissen wir, dass nicht jeder Tag gleich gut ist, es kommt auch auf die tägli­che Verfassung an. Soll tatsächlich eine Frage über Sein oder Nichtsein, über die Ma­tura, Glück oder nicht, entscheiden? Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders der neuen Matura sein kann. (Abg. Dr. Walser: Wollen Sie die Matura abschaffen?!) Dann ist es eben eine Stichprobenmatura, die da abgelegt wird, und keine Matura über ein gesamtes Wissen.

Unser Verdacht ist durch die Ausschussfeststellung in 714 der Beilagen sehr hart un­termauert worden. Das wurde von den Regierungsparteien eingebracht, um eine Si­cherstellung von Qualität und nicht von minderer Qualität zu gewährleisten. Das ist sehr eindeutig ersichtlich.

Wir können uns daher mit diesem Modell, wie es hier vorgeschlagen wird, nicht einver­standen erklären. (Beifall bei der FPÖ.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Amon. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.47.13

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Die Sorgen, die die Frau Abgeordnete Kitz­müller angesprochen hat, soll man durchaus ernst nehmen. Trotzdem haben wir gro­ßes Interesse an der neuen Form der Reifeprüfung, die wir heute in einem weiteren Punkt beschließen.

Wir haben vor einem Jahr die Eckpfeiler für die neue Reifeprüfung im Bereich der all­gemeinbildenden höheren Schulen eingeschlagen. Heute tun wir das für den Bereich der berufsbildenden höheren Schulen. Wir sind uns an sich einig darüber, dass es nicht darum gehen kann, einer Nivellierung, einer Abwertung das Wort zu reden. Im Gegenteil: Es macht schon Sinn, zu sagen, man will im Bildungssystem Validität sowie Vergleichbarkeit herstellen.

Kollege Mayer hat die unterschiedlichen Beurteilungen dargelegt. Zwar wird es bei der Beurteilung von Personen immer subjektive Elemente geben, doch geht es natürlich um Fairness und Gerechtigkeit.

Ich glaube, dass wir durch teilzentrale Elemente in der Reifeprüfung ein Stück mehr Gerechtigkeit und Fairness schaffen können, davon bin ich überzeugt, aber wir müssen


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