Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 150

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das müssten Sie wissen, ist eindeutig – eindeutig! – festgelegt auf europäischer Ebe­ne, ist Staatsangelegenheit. Das sollten auch Sie wissen. Und der Bundeszuschuss, Herr Bartenstein, hören Sie mir zu; auch Ihre Rechenkünste muss ich bewundern, weil im Bundeszuschuss nämlich in Wirklichkeit auch Ihre gemeinwirtschaftliche Bestellung drinnen ist, auch die in Staatsverantwortung liegenden Finanzierungen der Infrastruk­tur. Im Endeffekt bleiben letztlich 2 Milliarden € von Ihren 6,5 Milliarden € über. (Abg. Dr. Schüssel: ...! Das wäre gescheit!) – Herr Schüssel, da können Sie Purzelbäume schlagen! Es wird sich nicht ändern. (Abg. Dr. Schüssel: Ich bleibe sitzen!)

Zur Strecke selbst: vom Baltikum in den Adria-Raum. Es ist in Wirklichkeit so, dass der Koralmtunnel nur ein kleines Element dieser Linie ist, die, glaube ich, unumstritten wirt­schaftlich sehr wichtig werden wird. Diesem trägt Rechnung, dass seit dem Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 notwendige Erkundungsbauten, Erkundungsbohrungen und letzt­endlich Zulaufstrecken errichtet wurden. Es wurde heute schon genannt, 1,2 Milliar­den € wurden bereits verbaut. 15 Brücken, acht Straßentunnel, zwei Eisenbahntunnel und zwei Bahnhöfe wurden bereits errichtet oder sind beinahe fertig.

2008 war der Baubeginn für das Baulos KAT 1. Somit sind die ersten 2,3 Kilometer des Tunnels in der offenen Bauweise und drei Brückenobjekte aus dem Baulos 1 fertigge­stellt. Ich erwähne das deswegen, weil es beinahe lächerlich erscheint, jetzt von einem Baustopp zu sprechen. Also, ich glaube, diese Variante scheidet aus.

2009 wurde die Ausschreibung für das Baulos KAT 2 vorgenommen. Die Angebotser­öffnung erfolgte am 30. April 2010. Und in dieser Ausschreibung ist eine verbindliche Zuschlagsfrist vereinbart, die sechs Monate beträgt. Das heißt, wenn Sie am 30. April die Ausschreibungsfrist beenden, haben Sie letztendlich am 30. Oktober die Been­digung der Zuschlagsfrist. Dieser Prozess wird durch Externe begleitet und so wird bis 30. Oktober die Entscheidung fallen.

Was würde es bedeuten, wenn Sie diese Frist verkürzen? – Genau die Vertreter der Wirtschaft treten im Augenblick dafür ein, diese Frist zu verkürzen. Das ist einer der wichtigsten Gründe, dass Sie eine Beeinspruchung der Ausschreibung erleben werden und wir den 30. Oktober auch in Frage in stellen, weil eine Befristung, ein Einspruch der Ausschreibung letztendlich eine aufschiebende Wirkung hat. Ich halte Ihren Zu­gang, Ihre Überlegungen eigentlich für ein Spiel mit dem Feuer.

Es handelt sich bei diesem Projekt um das größte Tunnelbauprojekt der Zwei­ten Republik. Ich glaube, wir sollten in dieser Frage sehr, sehr verantwortungsbewusst um­gehen. Ich glaube auch, dass den Ländern bewusst sein sollte, Ihr Vertrag wurde von einer Ausgangsbasis von 3,8 Millionen € zur Fixkostenbeteiligung von 140 Millio­nen € beschlossen. (Abg. Dr. Bartenstein: Milliarden, Herr Kollege!) In der Zwischen­zeit sind wir bei 5,2 Milliarden € gelandet und die Beiträge der Länder haben sich bis­her noch nicht geändert.

Ich glaube, es ist verantwortungsvoll, verantwortungsbewusst, hier eine Evaluierung durchzuführen. Wir haben auch bei anderen Projekten durch Senkung des Standards, Hochgeschwindigkeits- oder Nicht-Hochgeschwindigkeitsstrecke, sehr viel einsparen können (Abg. Mag. Hakl: Es gibt keine Hochgeschwindigkeitsstrecken, nur Hochleis­tungsstrecken!) und die Frau Bundesminister beweist mit ihrer Handlungsweise auch diese Verantwortung. Wir sollten diesen Weg vorgeben. Und die Frau Bundesminister hat eindeutig erklärt, sie denke nicht daran, Infrastrukturprojekte abzusagen. Das soll­ten wir auch vertrauenswürdig zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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