Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll70. Sitzung / Seite 193

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fugnisse bei Auslandseinsätzen (Auslandseinsatzbefugnisgesetz – AEBG) ge­schaffen wird (1057/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nunmehr kommen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.00.30

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Zuge der Beratungen der Bundesheer-Evaluierungskommission, an welchen seitens des Parlaments die Verteidigungssprecher Prähauser, Kapeller und ich teilge­nommen haben, hat sich herausgestellt, dass es an einem Bundesheer-Entsendungs­gesetz oder Auslandsentsendungs-Befugnisgesetz mangelt. (Präsident Dr. Graf über­nimmt den Vorsitz.)

Das war übereinstimmende Erkenntnis und steht auch im Einklang mit den Feststellun­gen des Rechnungshofes, der das Fehlen einer derartigen gesetzlichen Materie aus­drücklich feststellt. Das finden Sie in meinem Antrag in der Begründung wiedergege­ben. Schließlich und endlich hat auch das Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzge­bungsperiode unter dem Kapitel Landesverteidigung die Umsetzung einer derartigen gesetzlichen Maßnahme vorgesehen.

Allerdings ist es so, dass diesbezüglich nichts geschehen ist, jedoch diese Rechtslücke von der Truppe unzweideutig als drückend empfunden wird. Im Lichte dieser Tatsache verweise ich also auf den Antrag, der nach meiner Auffassung den Bedürfnissen im Rahmen eines geordneten Rechtsstrukturelementes gerecht wird.

Ungefähr gleichzeitig, nachdem unser Antrag vorlag, kam es seitens des Ministeriums zu einem Ministerialentwurf, in welchem der Änderung des Auslandseinsatzgeset­zes 2001 unter Einfügung eines § 6a Rechnung getragen werden soll. Das ist immer­hin etwas, wenngleich ich nicht verhehlen möchte, dass ich die legistische Lösung in diesem Entwurf nicht für geglückt halte.

Erstens bin ich gegen Katalogaufzählungen verschiedener Punkte einer Ermächtigung, weil dann in der Realität statt des achten Punktes der neunte kommt, und dann ist die Rechtslücke erst wieder drückend. Ferner wird auf eine Verordnungsermächtigung des Ministers verwiesen, die mit dem Hauptausschuss abzuklären und zu erlassen wäre, sodass vor Entsendung ins Ausland die Rechtssicherheit, die es herbeizuführen gilt, erst recht wieder nicht besteht.

Ich bitte daher, den Entwurf in diesem Sinne zu betrachten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.03.29

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist richtig, was Kollege Fichtenbauer gesagt hat: Kollege Kapeller, ich und seine Wenigkeit haben sich darüber unterhalten, hier Abhilfe zu schaffen und ein Auslandseinsatzbefugnisge­setz auf die Reihe zu bringen.

Es stimmt allerdings nicht ganz – Herr Kollege Fichtenbauer, du weißt das auch –, dass gar nichts geschehen ist, sonst würdest du ja heute hier nicht deine Sorgen aus­drücken. Es ist bereits eine Vorlage in Begutachtung gegangen. An uns wird es auch lie-


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