Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 198

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desfinanzierungsagentur ihren Auftrag bisher professionell erfüllt hat. Manche müssten auch beim Finanzminister außer Dienst Willi Molterer Abbitte leisten, dem man man­ches in die Schuhe zu schieben versucht hat! (Beifall bei der ÖVP.)

Da der Rechnungshof so oft zitiert wurde: Ich bin von seiner Arbeit durchaus angetan. Manches Mal frage ich mich allerdings, wo er gewesen ist, als er bei den Haftungen des Bundeslandes Kärnten zur Hypo Alpe-Adria zugeschaut hat. Das wäre auch zu hinterfragen. Meine Damen und Herren, trotzdem sollten gerade auch in diesem Be­reich die Empfehlungen des Rechnungshofes – ich hoffe, dass sie hier besser sind als der Blick auf die Haftung beim Bundesland Kärnten – umgesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.57.54

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Angesprochen auf die Hypo Alpe-Adria: Dafür ist es ja gut, dass es die Budget-Novelle 2010 gibt, die auch unter diesem Tagesordnungspunkt abgehandelt wird, und zusätzliche Stellen für Wirtschafts-Großverfahren vorgesehen sind. Das be­grüßen wir sehr, und wir werden selbstverständlich diese Novelle in dieser Form unter­stützen.

Zum nächsten großen Punkt, dem Gesetzesvorschlag zur Reformierung der Österrei­chischen Bundesfinanzierungsagentur: Kollege Auer, wenn es so einfach wäre, dass man sagt: Gut, das ist ja ein so einträgliches Geschäft gewesen, 6 Milliarden im Plus!, dann würde sich die große Frage stellen: Warum machen wir nicht so weiter wie bis­her, sondern haben wir uns sehr wohl dazu entschlossen, aus den Erfahrungen, aus der Geschichte, auch aus den Warnungen des Rechnungshofs heraus zu sagen, gut, da muss eine Novellierung her!?

Wir brauchen hier Änderungen, wir brauchen ein verbessertes Controlling. Von grüner Seite her gibt es natürlich auch den Anspruch der Risikominimierung und der ethischen und nachhaltigen Veranlagung.

Es ist auch gut, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die, durchaus sehr promi­nent, unter der Leitung von Universitätsprofessor Stefan Pichler stand; andere Namen waren Hemetsberger, Oberndorfer, Duchatczek, Peschorn, Plas. Also eine kompetente Runde, die sich darüber Gedanken gemacht hat: Wie können wir das verbessern? – Sie haben mit 2. November des letzten Jahres einen 62 Seiten starken Bericht mit Empfehlungen abgeliefert, und heute haben wir vor uns liegen, was aus den Empfeh­lungen geworden ist.

Jetzt bemerken wir sehr wohl positiv, dass es Aspekte gibt, die wir begrüßen und in dieser Form auch unterstützen können, wie beispielsweise, dass Länder, Gemeinden und auch andere außerbudgetäre Einrichtungen die Leistungen der ÖBFA in Anspruch nehmen können – das ist auch gut so –, oder etwa die Verankerung des Vier-Augen-Prinzips.

Nichtsdestotrotz darf man nicht darüber hinwegsehen, dass die vielen Empfehlungen und Ankündigungen der Umsetzung in dieser Form nicht vollzogen wurden. Da gibt es unserer Meinung nach sehr wohl große Lücken. Einerseits ist das Controlling unse­re Meinung nach in dieser Form unzureichend, andererseits wollen wir die Leitlinien gesetzlich so verankern, dass das Risiko minimiert werden muss und vor dem Ertrag zu sehen ist – ein ganz wesentlicher Punkt.

Genauso auch das Thema der Nachhaltigkeit und Ethik: Wir haben seit Ausbruch der Krise und den Spekulationsverlusten, insbesondere von öffentlichen Stellen, eine gro-


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