haben die gesetzlichen Voraussetzungen dafür mitbeschlossen!) – Ich weiß schon, Herr Kollege Krainer, Sie sagen, es sind bis jetzt nur 380 Millionen € davon unwiederbringlich verloren. (Abg. Krainer: Nein! Sie haben die gesetzliche Regelung mitbeschlossen!) Jeder Cent ist zu viel, Herr Kollege! (Abg. Krainer: Ja! Sie haben es ermöglicht!) Der Staat sollte seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommen (Abg. Krainer: Budgetbegleitgesetz 2003!) und nicht Steuergeld dazu benutzen, zu spekulieren, wild herumzuspekulieren! (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Kollege Krainer, ich habe es schon gehört – und damit es die anderen auch hören: Herr Kollege Krainer hat gemeint, wir hätten das ermöglicht. – Herr Kollege Krainer, wir haben das nicht ermöglicht!
Ganz im Gegenteil, wenn ich mir jetzt noch anschaue, was Ihre Antwort in diesem Gesetzesvorschlag ist, den Sie uns hier vorlegen, Vier-Augen-Prinzip und dergleichen – Herr Kollege, das kann unsere Zustimmung nicht finden, denn durch dieses zukünftige Vier-Augen-Prinzip werden Spekulationsverluste nicht verhindert werden. Das beste Beispiel ist ja die Kommunalkredit und überhaupt alle unsere Banken, die im letzten Jahr, in den letzten zwei Jahren das Geld aus dem Bankenrettungspaket von Ihnen nachgeworfen bekommen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Novelle ändert nichts an der Struktur der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, in Wirklichkeit bleibt alles beim Alten. Man hängt sich ein Kontrollmäntelchen um, und das war‘s dann auch schon. Wenn man angesichts dieser Verluste von mindestens 380 Millionen € – aber die sind noch gar nicht verbucht, weil da ja noch etwas dazukommen könnte; das muss man sich einmal vorstellen! –, wenn Sie angesichts dessen noch immer nicht die Chance ergreifen, das System nachhaltig zu ändern, dann spekulieren Sie ruhig weiter, ruinieren Sie unser Land – aber nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: He!)
18.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem gegenständlichen Entwurf wird das Bundesfinanzierungsgesetz, das das Schuldenmanagement der Republik Österreich regelt und organisatorische wie auch risikobezogene Regeln darstellt oder beinhaltet, vor allem im Lichte der Vorschläge des Rechnungshofes, der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ und aktueller Marktentwicklungen adaptiert. Ja, es gibt hier Veränderungen: Das bereits bestehende interne Risikomanagement der Bundesfinanzierungsagentur wird gesetzlich verpflichtend vorgesehen und gemäß den Erkenntnissen aus der Finanzkrise angepasst.
Es ist ja interessant: Wenn man sich die eine Seite ansieht, dann vermeint man, hier sei ein Verlust entstanden. Tatsächlich aber müssten manche antreten und sich bei der Bundesfinanzierungsagentur entschuldigen, denn die Wahrheit ist doch, dass insgesamt bisher ein Plus von über 6 Milliarden erwirtschaftet wurde. (Abg. Mag. Haider: Unbereinigt!) Über 6 Milliarden, meine Damen und Herren – immerhin ist das das Doppelte der größten Steuerreform! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Warum tun wir dann nicht so weiter?) Meine Damen und Herren, ich würde mir wünschen, dass öfter derartige Erträge zustande kämen: Wir müssten manche Sanierungen nicht machen!
Es ist richtig, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wird, um sich gegen mögliche Risiken noch besser abzusichern. Aber es gibt kein Geschäft ohne Risiko! Jetzt bekenne ich mich dazu, dass der Staat nicht spekulieren darf und soll, gar keine Frage, aber insgesamt gesehen, sollte man so ehrlich sein, dass die Bun-
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