Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 42

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Ein Schlusswort wird seitens der Berichterstattung nicht gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Lissabon-Begleit­novelle in 827 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den von diesem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Da im vorliegenden Gesetzentwurf sowie im erwähnten Abänderungsantrag Änderun­gen des B-VG sowie eines Bundesverfassungsgesetzes enthalten sind, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf eine Änderung in Art. 1 Z 5 bezieht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungs­mäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle wieder ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Hauptausschusses, seinen Bericht 787 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. –Das ist mehrheitlich angenommen.

14.40.243. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs-


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