Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (828 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1171/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz) geändert wird (829 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1186/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden (830 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1193/A(E) der Abge­ordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfrieren der Politikergehälter und Senkung der Politikerpensionen alter Art um zumindest 10 % (831 d.B.)

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


14.41.53

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir – hoffentlich mit Zustimmung der Präsidentin –, doch noch zwei Sätze zum letzten Tagesordnungspunkt zu sagen, bevor ich auf die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 eingehe – nur einfach zum Nachdenken.

Ein Parlament ist ein Gesetzgebungskörper, eine Legislative. Wenn gesetzgeberische Funktionen ausgehöhlt und wir einer anderen Rechtsordnung unterstellt werden, dann ist das alles Mögliche, aber keine Stärkung des Parlaments. Wenn wir stattdessen Konsultationsrechte und die Möglichkeit zu internen Gesprächen auf Augenhöhe erhalten, wenn wir ein Organ der Außenpolitik werden, gleichrangig mit dem Außen­minister, oder was auch immer, wenn wir Datenbanken einrichten, dann ist das alles Mögliche, aber keine ureigene Aufgabe des Parlaments und daher sicher keine Stärkung des Parlaments. (Beifall bei der FPÖ.)

Hinsichtlich der gegenständlichen Materie, bei der es ja erfreulicherweise einen breiten Konsens zu geben scheint, ist mir Folgendes sehr wichtig: Der Herr Bundespräsident hat heute in seiner Rede, über die sicherlich vieles zu sagen und an der es vieles zu kritisieren gibt, gesagt, dass den Menschen vieles zumutbar ist, wenn man ihnen die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite