Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 62

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Daher lautet die Frage, falls Sie sich noch zu Wort gemeldet haben, auch an Sie: Sind Sie schon in etwaige Gespräche bezüglich Dienstrecht Bundes- und Landes­lehrerInnen, Besoldungs- und Dienstrechtsreform eingebunden?

Im Übrigen wünsche ich mir, dass die Parlamentsparteien und speziell die Regierungs­fraktionen im Herbst die Verwaltungsreform und diesen Unterausschuss aufnehmen und tatsächlich zielgerichtet arbeiten. Wir sind Bundesgesetzgeber, und der Bundes­gesetz­geber kann schon auch ungeachtet dessen, ob die Länder in einem ersten Schritt mit unseren Vorschlägen zufrieden sind oder mitgehen, sich eine Meinung bilden und sich Vorhaben vornehmen, um das dann tatsächlich in Gesetze zu gießen oder zumindest in Verhandlungen mit den Ländern zu treten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.

 


15.45.00

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir denken in Lösungen und nicht in Problemen! Ja, es war ein Problem da, ein Problem, das uns, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, unter Umständen bis zu 3 Milliarden € gekostet hätte, tatsächlich aber keinem der Bediensteten im öffentlichen Bereich eine Verschlechterung im bestehenden System bringen wird. Wenn jemand im öffentlichen Dienst neu beginnt, kann es mitunter sein, dass es Gewinner/Gewinnerinnen gibt, mitunter auch Verlierer/Verliererinnen.

Aber wir haben für dieses EuGH-Erkenntnis nach einer Lösung gesucht, und ich sehe hier keinesfalls auch nur irgendwie den Anlass, von einer Ad-hoc- oder Husch-Pfusch- oder sonstigen Entscheidung zu sprechen, denn es war nicht eine Runde, sondern es waren acht oder neun Runden mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, es waren einige Einzelgespräche, die zu dem geführt haben, was heute auf dem Tisch liegt, nämlich eine Sache, die auf einer völlig richtigen Rechtsgrundlage basiert, wobei ich an der Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht den leisesten Zweifel aufkom­men lasse und mich sehr herzlich dafür bedanke, dass alle gemeinsam nach dieser Lösung gesucht und diese auch gefunden haben. Es war tatsächlich Handlungsbedarf da, denn wir hätten es uns nicht leisten können, über den Sommer zu warten, bis die ersten Urteile anhängig gewesen wären und wir dann wirklich diese bis zu 3 Milliar­den € hätten ausschöpfen müssen.

Was wir mit dem Verbesserungsformular sicherstellen können, ist Folgendes: Jeder und jede kann im neuen Bereich, im neuen System, das wir damit schaffen, beantragen, ob er, ob sie hier eventuell Verbesserungen oder Verschlechterungen erken­nen kann. Dazu lade ich alle sehr herzlich ein. Ich möchte nur festhalten, dass für bestehende Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Bereich keine Verschlechterungen in Aussicht sind und dass diese Lösung uns bis zu 3 Milliarden € ersparen wird. Ich bedanke mich noch einmal sehr herzlich bei allen Beteiligten, die an dieser Neuregelung, dass jetzt die Vollendung der Schulpflicht und nicht das vollendete 18. Lebensjahr gilt, beteiligt waren, dafür, dass wir diese Lösung gefunden haben.

Zur Frage von Frau Kollegin Musiol: Vielleicht ahnen viele von Ihnen gar nicht, wie viele Gespräche wir führen. Wir haben laufend Arbeitsgruppen, führen laufend Gespräche, haben uns aber in den letzten Wochen und Monaten schon darauf verständigt – die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und ich –, dass für eine Besoldungs­reform, die bedeuten würde, dass wir neu beginnende Bedienstete im öffentlichen Bereich höher entlohnen wollten, momentan kein Geld da ist. Das heißt, wenn wir über


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