Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 69

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brauche nicht im Einzelnen zu wiederholen, warum das eine sehr sinnvolle Vorlage ist, mit der wir es heute zu tun haben, und warum der Europarat eine sehr gute Sache ist.

Aber wenn wir schon beim Thema Staatenlosigkeit und Vermeidung von Staaten­losigkeit sind, dann möchte ich doch ein gutes Wort dafür einlegen, dass wir uns einmal damit befassen, wie kontraproduktiv die österreichische Staatsbürgerschafts­politik ist, was Doppelstaatsbürgerschaften anlangt.

Warum können Hunderttausende von Auslandsösterreichern nicht die Doppelstaats­bürgerschaft haben? Sie haben zum Teil schwerwiegende Nachteile in Kauf zu nehmen, wo immer sie wohnen, und sei es auch nur, dass sie nicht am politischen Leben im engeren Sinn teilnehmen können – das heißt, nicht an Wahlen teilnehmen können –, ohne dass Österreich einen Vorteil davon hat, denn sie müssten ja, um die fremde Staatsbürgerschaft anzunehmen, in aller Regel die österreichische aufgeben. (Abg. Scheibner: Aber das verlangt der andere Staat, Herr Kollege!) – Nein, nein, das verlangen durchaus nicht alle Staaten, das stimmt überhaupt nicht. (Abg. Scheibner: ... kein Problem!) – Haben Sie eine Ahnung?!

Ich weiß das von meiner eigenen näheren Verwandtschaft. Meine Schwägerin hat einen Briten geheiratet, hatte erhebliche Nachteile dadurch, dass er britischer Staatsbürger war – noch dazu britischer Offizier zu dieser Zeit (Abg. Scheibner: Wann war denn das, Herr Kollege? Wann war das?) – und sie die britische Staatsbürger­schaft nicht annehmen konnte, weil sie die österreichische ...  (Abg. Scheibner: ... eine Novelle verschlafen?) – Entschuldigung, ja.

Machen wir einmal eine Umfrage bei den Auslandsösterreichern, wie viele von ihnen glauben, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten können, wenn sie die fremde – und sei es auch nur die deutsche – annehmen würden – nämlich durch einen Antrag, nicht durch Verleihung natürlich.

Einer meiner angeheirateten Neffen hat drei Staatsbürgerschaften. Er ist eben von Geburt an – wenn man so will – begünstigt durch einen österreichischen Vater und eine französische Mutter, und die dritte hat er, weil er in den USA geboren ist – Jus soli statt des anderen Prinzips, das wir hier haben. Ich finde das sehr sinnvoll. Er darf auch in den USA arbeiten, das dürfte ich zum Beispiel nicht – jedenfalls nicht ohne Weiteres.

Meine Enkel sind Doppelstaatsbürger – österreichisch-australisch –, aber für die Eltern ist das nicht ohne Weiteres möglich, und das ist nicht lange her. Ich weiß schon, bei den Fußballern und Musikern und so weiter sind wir viel großzügiger, aber in allen Normalfällen ist das nicht der Fall.

Das war mein Plädoyer. Das ist eine gute Vorlage, sie wird einstimmig angenommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


16.11.52

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Van der Bellen, nur ganz kurz: Es gab vor wenigen Jahren eine Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes, die es österreichischen Staatsbürgern, die im Aus­land sind, erleichtert, auch andere Staatsbürgerschaften anzunehmen – Effekt: Doppel­staats­bürgerschaften –, weil wir ja umgekehrt ein Interesse daran haben. Vielleicht kann man das noch nachlesen.

Zum Europarat: Wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben, weil diese Regelung sinnvoll ist, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Allerdings zeigt es ein biss-


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