Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll73. Sitzung / Seite 70

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chen das Dilemma, in dem sich der Europarat befindet, weil diese Vorlage ein wenig spät gekommen ist. Gerade im Bereich des Europarates und seiner Mitgliedsländer hat es diese Probleme in den letzten Jahren gegeben, und es hat sehr lange gedauert, bis man sich zu einer Lösung durchgerungen hat.

Das ist auch insgesamt ein bisschen symptomatisch. Ich selbst war ja in den Neun­zigerjahren fünf Jahre lang Mitglied der Parlamentarischen Versammlung – eine wichtige Versammlung in dieser Zeit, aber sie ist jetzt ein bisschen in einer Sinnkrise, weil die Europäische Union viele der Aufgaben übernommen hat, die der Europarat in der Vergangenheit hatte.

Wenn sich der Europarat jetzt – wie ich höre – mit der Frage beschäftigt, ob der Begriff Eltern abgeschafft werden soll (Ruf bei der FPÖ: Vater und Mutter!) – Vater und Mutter – und umgewandelt werden soll in Elternteil 1 und Elternteil 2, weil Vater und Mutter sexistisch sei, dann frage ich mich wirklich, ob wir nicht andere Sorgen und Probleme in Europa haben, als das zu regeln.

Wir stimmen dem zu, aber ein bisschen sollte man sich überlegen, welche Aufgaben der Europarat in Zukunft übernehmen sollte. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten von ÖVP und FPÖ.)

16.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


16.13.43

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wissend, dass das Einbürgerungs- und Staatsange­hörig­keitsrecht Kernmaterien staatlicher Souveränität berühren, bringt diese Rechtsmaterie dennoch wesentliche menschenrechtliche Aspekte und Fragen des internationalen Flüchtlings- und Staatenlosenrechts mit sich.

Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schreibt unter anderem jedermann das Recht auf Staatsangehörigkeit zu und besagt auch, dass niemandem willkürlich die Staatsangehörigkeit oder das Recht entzogen werden dürfe, eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Nach der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Vermeidung von Staatenlosigkeit im Zusammenhang mit Staatennachfolge ist meines Erachtens beson­ders bei der Umsetzung dieses Staatsvertrages auf Nichtdiskriminierung zu achten – wie das meine Kollegin Gisela Wurm schon angesprochen hat. Auch auf die Verant­wortung des Nachfolgestaates ist zu achten, und meines Erachtens auch sehr wichtig sind die Beweisregeln, die Beweiserbringung: dass man darauf nicht beharrt. Wenn die Beibringung der Beweismittel nicht zumutbar ist, dann sollte man eben davon abgehen. Ein ganz wesentlicher Punkt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist natür­lich auch die Vermeidung der Staatenlosigkeit bei der Geburt.

Mit der Übernahme dieses Übereinkommens des Europarates wird heute ein wesent­licher Schritt, ein großer Schritt in Richtung Ausbau der Menschenrechte ratifiziert. Staatenlose, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, brauchen unsere Unterstützung. Die Staatsbürgerschaft ermöglicht den Menschen erst den Zugang zu Recht und zu einem menschenwürdigen Dasein.

In diesem Sinne bedanke ich mich, dass dieses Übereinkommen einstimmig ange­nommen werden wird. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.16

 


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