Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 96

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„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

1. Rasche Abstimmung, Präzisierung, Bewertung sowie gegebenenfalls Ergänzung so­wie baldige Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der zu beschließenden Energie­strategie Österreich und Forcierung der Unterstützung im Bereich Energieeffizienz und einem kosteneffizienten, umwelt- und ressourcenschonenden sowie leistbaren und zu­kunftsfähigen Ausbau erneuerbarer Energieträger;

2. Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei zukünftigen Steuerreformen unter Einbe­ziehung sozialer Kriterien, der Wirksamkeit, der Arbeitsplatzsicherung, sowie der Ver­teilungsgerechtigkeit;

3. Dem Nationalrat 2012 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Erneuerba­ren Energieträger vorzulegen;

4. Alle rechtlichen und sonstigen Barrieren gegen den Ausbau einer nachhaltigen und erneuerbaren Energieversorgung in Österreich klar aufzuzeigen und rasch zu beseiti­gen.“

5. Vorlage eines Energieeffizienzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben der 2020 Ziele der europäischen Union;

6. Verzicht auf öffentliche Investitionen in nicht effiziente Technologien, die das Ver­brennen von fossilen Energieträgern begünstigen;

7. Fortsetzung der Förderung der thermischen Sanierung mit wirksamen und sozial treffsicheren Förderkriterien;

8. Eine offensive Position auf Basis des Entschließungsantrages 837/A (E) bei den in­ternationalen Klimaverhandlungen zu vertreten.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


12.51.07

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Umwelt­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schultes, dass Sie heute überhaupt einen Regierungsantrag einbringen und abstimmen können, mit unse­rer Unterstützung, ist nur darauf zurückzuführen, dass Sie davor einen Antrag der Grü­nen im Umweltausschuss abgelehnt haben, was, wie ich finde, ziemlich traurig ist, weil dieser nämlich einige sehr konkrete Punkte beinhaltet, bezüglich derer ich Sie jetzt noch einmal fragen will, warum Sie eigentlich dagegen sind.

Ich lese Ihnen die wesentlichen Dinge, die man jetzt im Kontext mit dem Golf von Mexi­ko eigentlich diskutieren sollte, noch einmal vor.

Ich weiß nicht, ob Sie das im Detail wissen, aber wir haben im Moment extreme Privile­gien für Ölkonzerne, zum Beispiel den Ausschluss jeglicher Haftung. Würde ein ver­gleichbarer Unfall in der Nordsee passieren, wäre es völlig ungeklärt, wer für die Schä­den aufkommt. Das hat im Übrigen im Europaparlament und in Deutschland schon für Debatten gesorgt. Deswegen gibt es jetzt die Idee, ein Moratorium auszurufen. Die Haftungsfrage ist völlig ungeklärt. Sie können de facto machen, was sie wollen. In der Nordsee zum Beispiel gibt es keine Rechtsgrundlage für irgendeinen Schadenersatz.

Zweitens: In den USA gibt es zwar eine Haftungsgrundlage, aber das kann man nicht mehr als Haftung bezeichnen. Das ist ein Privileg. Die Höchstgrenze sind nämlich 65 Millionen Dollar, und das ist nichts angesichts der Milliarden.

 


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