„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:
1. Rasche Abstimmung, Präzisierung, Bewertung sowie gegebenenfalls Ergänzung sowie baldige Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der zu beschließenden Energiestrategie Österreich und Forcierung der Unterstützung im Bereich Energieeffizienz und einem kosteneffizienten, umwelt- und ressourcenschonenden sowie leistbaren und zukunftsfähigen Ausbau erneuerbarer Energieträger;
2. Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei zukünftigen Steuerreformen unter Einbeziehung sozialer Kriterien, der Wirksamkeit, der Arbeitsplatzsicherung, sowie der Verteilungsgerechtigkeit;
3. Dem Nationalrat 2012 einen Fortschrittsbericht über die Entwicklung der Erneuerbaren Energieträger vorzulegen;
4. Alle rechtlichen und sonstigen Barrieren gegen den Ausbau einer nachhaltigen und erneuerbaren Energieversorgung in Österreich klar aufzuzeigen und rasch zu beseitigen.“
5. Vorlage eines Energieeffizienzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben der 2020 Ziele der europäischen Union;
6. Verzicht auf öffentliche Investitionen in nicht effiziente Technologien, die das Verbrennen von fossilen Energieträgern begünstigen;
7. Fortsetzung der Förderung der thermischen Sanierung mit wirksamen und sozial treffsicheren Förderkriterien;
8. Eine offensive Position auf Basis des Entschließungsantrages 837/A (E) bei den internationalen Klimaverhandlungen zu vertreten.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.
12.51
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schultes, dass Sie heute überhaupt einen Regierungsantrag einbringen und abstimmen können, mit unserer Unterstützung, ist nur darauf zurückzuführen, dass Sie davor einen Antrag der Grünen im Umweltausschuss abgelehnt haben, was, wie ich finde, ziemlich traurig ist, weil dieser nämlich einige sehr konkrete Punkte beinhaltet, bezüglich derer ich Sie jetzt noch einmal fragen will, warum Sie eigentlich dagegen sind.
Ich lese Ihnen die wesentlichen Dinge, die man jetzt im Kontext mit dem Golf von Mexiko eigentlich diskutieren sollte, noch einmal vor.
Ich weiß nicht, ob Sie das im Detail wissen, aber wir haben im Moment extreme Privilegien für Ölkonzerne, zum Beispiel den Ausschluss jeglicher Haftung. Würde ein vergleichbarer Unfall in der Nordsee passieren, wäre es völlig ungeklärt, wer für die Schäden aufkommt. Das hat im Übrigen im Europaparlament und in Deutschland schon für Debatten gesorgt. Deswegen gibt es jetzt die Idee, ein Moratorium auszurufen. Die Haftungsfrage ist völlig ungeklärt. Sie können de facto machen, was sie wollen. In der Nordsee zum Beispiel gibt es keine Rechtsgrundlage für irgendeinen Schadenersatz.
Zweitens: In den USA gibt es zwar eine Haftungsgrundlage, aber das kann man nicht mehr als Haftung bezeichnen. Das ist ein Privileg. Die Höchstgrenze sind nämlich 65 Millionen Dollar, und das ist nichts angesichts der Milliarden.
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