Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 119

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tungshöchstgrenze das Fünffache der Mindestversicherungssumme nicht unterschrei­ten, hingegen bei (zahn-) ärztlicher Tätigkeit in „Einzelordinationen“ und Gruppenpra­xen in der Rechtsform einer offenen Gesellschaft das Dreifache der Mindestversiche­rungssumme nicht unterschreiten.

In diesem Zusammenhang wurde, gestützt auf bisherige Schadensfälle und die Inter­essenlage der Versichertengemeinschaft, dargelegt, dass eine Mindestversicherung in der Höhe von 2 000 000 Euro je Versicherungsfall angemessen scheint.

Weiters hat sich in den schon erwähnten Beratungen gezeigt, dass nicht ausgeschlos­sen werden kann, dass die Pflichtzuweisung zu einer Verteuerung der Versicherungs­prämien führen kann und die diesbezüglichen Nachteile die Vorteile einer gesetzlichen Sicherstellung des Versicherungsabschlusses überwiegen würden, sodass auf eine solche verzichtet werden soll.

Darüber hinaus ergibt sich folgender Änderungsbedarf:

Zu Z 3:

§ 230 Abs. 7, im Abänderungsantrag erstmals vorgestellt, hat als Hintergrund, dass im Hinblick auf die große Zahl von Kammerangehörigen, die Ärztekammern in den Bun­desländern vor allem in den Bereichen der Umlagen- und Wohlfahrtsfondsbeitragsvor­schreibung ihre Bescheide weitgehend automationsunterstützt erstellen. In letzter Zeit wurde allerdings fraglich, inwieweit die Vorgangsweise der Organe der Ärztekammern in den Bundesländern bei der Bescheiderstellung den Formalvoraussetzungen des AVG genügt. Zur Rechtssicherheit vor allem bei Vorschreibungen im Rahmen der stan­deseigenen Pensionssystemen soll analog der Bestimmung des § 96 BAO eine ent­sprechende interne Genehmigung bei automationsunterstützter Erstellung von Be­scheiden gesetzlich vorgesehen werden und so auch eine zweckmäßige und effiziente Verwaltung ermöglichen.

Darüber hinaus soll in einer eigenen Bestimmung der Bundesminister für Gesundheit die Auswirkungen der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bis zum Ablauf des Jahres 2012 evaluieren und dem Nationalrat darüber berichten.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.01.22

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Nicht alles, was gut ist, muss einen gleich euphorisch machen. Natürlich ist eine GmbH für Ärzte etwas, das seit Langem gefordert und gewünscht wurde, und zwar nicht nur von der Ärztekammer, sondern auch von Patienten. Natürlich ist es of­fensichtlich, dass sich das alte Einzelkämpfertum in der Einzelpraxis über die Jahre doch eher zugunsten einer mehr teamorientierteren Gesundheitspolitik verdünnen wird, und das ist gut so.

Ich finde das kollegiale Gespräch besser als Einzelkämpfertum. Viele Augen sehen mehr, man kann sich beraten, man hat Kollegen, mit denen man sich austauschen kann. Das alles ist gut. Wenn aber im Vorblatt und in den Erläuterungen zu dem Ge­setz steht, der Sinn sei, das ambulante niedergelassene Angebot zu stärken, zu ver­breitern und dadurch Spitäler zu entlasten, dann ist das nicht Euphorie, sondern Eu­phemismus.

Wenn man mit Leuten spricht und fragt: Was glauben Sie, Herr Soundso – ich nenne jetzt keine Namen –, wie viele werden da in nächster Zeit kommen?, dann ist die erste


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