Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 124

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, nach Ende des Kindergartenjah­res 2011/12, jene Kosten, die der AUVA im Zusammenhang mit der Ausdehnung des Schutzes der Unfallversicherung auf Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr er­wachsen, zu evaluieren und dem Gesundheitsausschuss hierüber zu berichten.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.07

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Es ist absolut sinnvoll, den niedergelassenen Bereich zu stärken, vor allem im Sinne eines besseren Angebotes für die Patientinnen und Patienten. Eine bessere Versorgung und eine grundsätzlich neue Form des patientenorientierten Ange­bots wie die Einrichtung von Gruppenpraxen entspricht den Zielen, die auch wir vom BZÖ in unserem Gesundheitsprogramm haben.

Es geht eben darum, die wesentlich teureren Ambulanzen und Spitäler zu entlasten und die Leistungen in den extramuralen Bereich zu verlagern.

Über den uns nun vorliegenden Gesetzentwurf haben schon meine Vorrednerinnen und Vorredner gesprochen. Die einen sagen, es sei ein großer Wurf, ein Meilenstein, die anderen üben – berechtigt, wie ich meine – an verschiedenen Details Kritik. Dieser Gesetzentwurf ist sicherlich ein Schritt, aber ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich bezweifle, dass mit dieser Gesetzesvorlage wirklich erreicht wird, was wir alle uns vorgenommen haben beziehungsweise was sich die Politik zum Ziel gesetzt hat.

Wir vom BZÖ sehen diese Vorlage als einen reinen Sozialpartnerkompromiss, dem die Politik zugestimmt hat. Ich möchte ein paar Kritikpunkte anführen: Da wäre einerseits das Verbot für Ärzte, andere Ärzte in Gruppenpraxen anzustellen. Frau Kollegin Ober­hauser, Ihre Erklärung im Ausschuss, dass Ärzte irgendwo logieren und dann andere für sich arbeiten lassen, ist für mich keine Erklärung. Schwarze Schafe gibt es in jedem Berufsstand, doch sollte man, meine ich, aufgrund von schwarzen Schafen nicht etwas grundsätzlich Richtiges von vornherein verbieten.

Das Zweite ist, dass die Landeshauptleute bei der Zulassung von Gruppenpraxen eine sehr starke Rolle spielen. Es ist notwendig, wieder ein sehr umfangreiches Verfahren in Bewegung zu setzen. Der Landeshauptmann kann einmal erteilte Bescheide sogar wieder zurücknehmen. – Für uns drängt sich der Verdacht auf, dass damit die Landes­hauptleute, die ja die Chefs der Spitäler und somit auch der Ambulatorien sind, diese Gruppenpraxen sehr ruhig, sehr klein halten wollen, um ja keine Konkurrenz erwach­sen zu lassen.

Das Dritte, das uns sehr stört, ist, dass so viele neue, zusätzliche Gremien geschaffen werden. Das sind Gremien, die jeglicher Verwaltungsreform absolut widersprechen, die gerade das Gesundheitssystem so notwendig hätte. Das sind Einrichtungen, die im Grunde nichts anderes machen, als sich in Hunderten von Sitzungen damit zu beschäf­tigen, wie man qualifizierte Ärzte zusätzlich noch kontrollieren kann.

Ich denke an die Gesellschaft für Qualitätssicherung, die eingerichtet werden muss, die wieder einen Wissenschaftlichen Beirat hat, die einen Evaluierungsbeirat hat und so wei-


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