Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin – ihre zweite Wortmeldung zu diesem Punkt –: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.35
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Ich hätte nie geglaubt, dass ich wegen eines Zwischenrufs des Herrn Grosz dankbar sein würde, nämlich: Was sagen Sie zur KABEG? – Das ist nämlich genau die Frage, die man dort hinein stellen soll – wie gesagt, vielen herzlichen Dank –, und genauso die Frage, was da läuft, ob das jetzt vielleicht die Ablenkungstaktik ist – wie auch immer.
Ich widme mich jetzt einmal diesem Entschließungsantrag: Ich muss sagen, ich habe selten so viel Unsinn zusammengelesen gesehen. Wir haben das, glaube ich, schon mehrfach in den Ausschüssen diskutiert: Sie stellen hier Forderungen an einen Minister, die weder in seinen Zuständigkeitsbereich fallen noch sonst irgendetwas.
Sie fordern ihn auf, „die derzeitigen Standorte der Krankenhäuser inklusive der verschiedenen notwendigen Abteilungen aufrechtzuerhalten“. – Jetzt frage ich mich, wie das ein Gesundheitsminister tun soll. Wir alle wissen – und wie gesagt, Sie exerzieren das in Kärnten gerade vor –, wie das ausschaut mit der Struktur. Wie schaut das aus? Wer ist dafür verantwortlich, das zu bezahlen, das zu strukturieren und das zu planen? – Das sind das Land und der jeweilige Träger! Das heißt, absolut unsinnige Forderung, nämlich in dem Zusammenhang.
Sie fordern, „im Ernstfall schwer defizitäre Krankenhausstandorte einer Evaluierung zu unterziehen und entsprechend den Anforderungen zu adaptieren“. – Was soll er machen? – Er muss die notwendigen Abteilungen aufrechterhalten und er muss adaptieren. Das kann er aber nicht, wenn er die notwendigsten Abteilungen aufrechterhalten muss. Das heißt, Sie widersprechen sich bereits in den ersten zwei Punkten.
Das gefällt mir immer am besten: die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Versorgung, indem man die Gebietskrankenkassen zusammenlegt. (Abg. Grosz: Das stimmt aber!) Wir haben einen Verwaltungsaufwand von derzeit zirka 3 Prozent bei den sozialen Krankenversicherungen, und ich glaube, das ist eine Milchmädchenrechnung, dass wir bei dem Bedarf, den wir im Gesundheitswesen haben, von der Verwaltung her nicht umstellen können. Von dem Geld, das Sie, das wir alle in die Sozialversicherung einbezahlen, kommen 97 Prozent bei den Patientinnen und Patienten an. Ich würde mir einmal anschauen, wie das bei den privaten Krankenversicherungen ausschaut. Da sind es über 25 Prozent, aus dem ganz einfachen Grund, weil Werbungskosten drinnen sind.
Das heißt, wenn Sie mir „vorhüpfen“ können, wenn Sie mir wirklich vorrechnen können, dass Sie damit das Gesundheitssystem retten können, dann wirklich herzlichen Glückwunsch!
Die „Realisierung eines flächendeckenden Case Managements im österreichischen Gesundheitswesen“ passt überhaupt nicht zu den obersten Punkten. Das ist ein bunter Mischmasch an irgendwelchen Dingen, die man im Ausschuss nicht durchbringt und da hineinschreibt. Wir haben Case Management – das Case Management ist weiter zu evaluieren. Wir haben vor allem im Pflegebereich noch einiges zu tun, aber das ist im Prinzip eine Forderung, die so hier nicht ist.
Zum letzten Punkt – ich weiß nicht, wie oft wir das im Ausschuss diskutiert haben –, der Frage der umgehenden „Streichung der Selbstbehalte für Kinder unter 18 Jahren bei einem stationärem Aufenthalt“: Sagen Sie das einmal Ihrem Landeshauptmann und allen anderen Landeshauptleuten, denn das ist eine Sache der 15a-Vereinbarung und nichts, was der Herr Gesundheitsminister auch nur in irgendeiner Form hier sicherstellen oder regeln kann.
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