Aus diesem Grund und weil wir der Meinung sind, dass wir uns klar dazu bekannt haben, keine Spitalschließungen durchzuführen, aber trotzdem schauen müssen, wo und wie Strukturen gesetzt werden, wo Schwerpunkte gesetzt werden müssen – ist das in einem Krankenhaus vielleicht die Geriatrie, ist es in einem die Interne oder ist es in einem anderen ein chirurgischer Schwerpunkt –, glaube ich, dass man diesen Entschließungsantrag nur einem zuführen kann – auch wenn Sie es namentlich haben wollen –, nämlich einer völligen Ablehnung vonseiten der SPÖ. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ebenfalls zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.39
Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Hohes Haus! Ihr Entschließungsantrag ist ungefähr so sinnig, wie wenn der Handelsminister den Weltrekord in Exporten garantiert, der Sportminister den Fußball-WM-Titel garantiert (Abg. Grosz: Das macht „Onkel Paul“, die Krake!), der Gesundheitsminister allen die Gesundheit garantiert und der Tourismusminister jedem schönes Wetter garantiert.
Nein, Spaß beiseite: Dieser Antrag ist die Papier gewordene Versteinerungstheorie. Stellen Sie sich ein Gebiet vor, in dem es einfach keine Patienten mehr gibt: Dann müssten wir das trotzdem aufrechterhalten. Stellen Sie sich vor, ein Spital ist zu klein oder ein Spital ist zu groß. Da dürfte man in Österreich ja überhaupt nichts mehr tun bei Abteilungen – nichts.
Ich denke jetzt an das neue Krankenhaus Nord, wo man sinnvollerweise zum Beispiel kleinere Abteilungen hinein integriert. All das wäre nicht möglich, weil die Versteinerungstheorie des BZÖ und des Herrn Strutz das verhindern würde. Nein, ich glaube, das ist sehr populistisch und hat mit Gesundheitspolitik wenig zu tun – und noch weniger mit dem Schutz des Patienten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.40
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Berichterstatterin oder der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da Verlangen auf getrennte Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung zu den Punkten 6 bis 8 auf den Zeitpunkt nach der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 11.
Wir setzen nun in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (751 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (850 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1050/A der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001), geändert wird (851 d.B.)
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