Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 136

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Zum Antrag des Kollegen Dr. Spadiut, wo die Änderung des Wahlmodus gefordert wird, möchte ich festhalten, dass seitens der Apothekerkammer diesbezüglich keine Notwen­digkeit besteht und wir so wie im Ausschuss keine Zustimmung geben werden.

Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass diese Gesetzesänderung eine Har­monisierung der Festlegung der Mandatszahlen mit sich bringt, dass organisatorische Belange mit berücksichtigt werden, dass diese Vorlage wichtige demokratiepolitische Mechanismen beinhaltet und die Änderung im Apothekerkammergesetz unter größter Mitwirkung und in vollem Einvernehmen mit der Standesvertretung, der Apothekerkam­mer, herbeigeführt wurde. Ich danke allen Mitwirkenden, die zu dieser Einigung beige­tragen haben, und die Einstimmigkeit im Ausschuss bestätigt die gute Zusammenar­beit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haub­ner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.46.31

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann es kurz machen. Wir werden dieser Änderung des Apothekerkammergesetzes unsere Zustimmung geben. Es ist etwas, was im eigenen Wirkungsbereich der Apothekerkam­mer geschieht, nämlich die neue Berechnung von Mandatszahlen beziehungsweise die Möglichkeit, auch Vizepräsidenten das Vertrauen zu entziehen.

Die Apothekerkammer ist an die Politik herangetreten und hat gebeten, dieser Ände­rung die Zustimmung zu geben. Ich glaube, es ist im Sinne von mehr Demokratie rich­tig und gut, das positiv zu bewerten. Ich sehe unseren Antrag, den zweiten Antrag, der von den dienstnehmenden Apothekerinnen und Apothekern an uns herangetragen wurde, in eine ähnliche Richtung gehend – für mehr Demokratie, für mehr Gerechtig­keit und Gleichberechtigung auch der unterschiedlichen Fraktionen –, und auch ich verstehe nicht ganz, warum man das hier nicht gleich gemeinsam verhandelt hat und es von den Regierungsparteien dazu eine ablehnende Haltung gibt. Vielleicht kann man sich das noch überlegen, und ich bitte auch um Zustimmung zu unserem Antrag. – Dan­ke. (Beifall beim BZÖ.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.02

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Apothekerkammergesetz ändert eini­ge Punkte, welche das Repräsentationssystem der Apothekerkammer betreffen. Sie wur­den in den Grundzügen bereits von meinen Vorrednern erläutert.

Es geht, wie gesagt, um die Harmonisierung der Festlegung der Mandatszahlen. Eben­so geht es darum, den Beginn der Funktionsperioden der Kammerorgane zu ändern. Da­mit werden die Fristen und Termine des Wahlverfahrens im Jahresablauf besser koordi­nierbar.

Einem weiteren Wunsch der Apothekerkammer wurde mit dieser Novelle ebenfalls ent­sprochen: Es wird, wie schon erläutert, die Möglichkeit geschaffen, dem Präsidenten und Vizepräsidenten einer Landesgeschäftsstelle das Vertrauen entziehen zu können.

Die Österreichische Apothekerkammer ist die gesetzliche Berufsvertretung für mehr als 5 400 Apothekerinnen und Apotheker, die selbständig tätig oder angestellt sind oder auch in Krankenhäusern beschäftigt sind. Die Apothekerkammer vertritt mit großem Engage-


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