Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 179

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Gesundheitsversorgung, unabhängig vom sozialen Status, vom Geschlecht und von ih­rer kulturellen Herkunft. Dieses Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung wird bis zum Schuleintritt – ich möchte fast sagen: ideal – mithilfe dieses schon lange beste­henden Mutter-Kind-Passes abgewickelt. Und wir glauben, dass diese nach wie vor au­ßerordentlich gute Einrichtung weiter ausgebaut werden soll.

Gerade in Zeiten der Schule, der Ausbildung, in Zeiten des Erwachsenwerdens, in de­nen sich die Anforderungen an die Kinder und an die jungen Menschen auch ständig ändern, ist es nicht ausreichend, das ausschließlich den Eltern oder ihnen selbst zu überlassen, denn es gibt, wie wir wissen, Defizite gerade in der kindlichen und jugendli­chen Entwicklung: Es gibt sehr viele Auffälligkeiten im Bereich des Suchtverhaltens, der falschen Ernährung, des Bewegungsmangels. Und alles, was präventiv und vor­sorglich erkannt wird, bietet auch eine besondere Chance für Kinder, für junge Men­schen, für ihren persönlichen positiven Lebensverlauf.

Daher ist eben unser Vorschlag, diese Prävention – und wir sehen die Weiterentwick­lung des Mutter-Kind-Passes als einen wichtigen Teil der Prävention und Vorsorge – weiter auszubauen mit einem Arztbesuch einmal im Jahr – das kann der Schularzt sein, der Kinderarzt, der Hausarzt – und auch die Familienbeihilfe davon abhängig zu ma­chen. Dabei ist der technische Teil relativ leicht zu lösen, denn die Ärzte sind derzeit technisch schon so ausgestattet, dass es da keine zusätzlichen Belastungen gibt.

Ich möchte schon noch eines sagen: Jede Transferleistung des Staates für Familien oder auch für jene, die es in bestimmten Bereichen als Unterstützung brauchen, ist eine Leistung, die auch eine Gegenleistung erfordert, und ich glaube, man kann sehr wohl auch in Eigenverantwortung der Eltern verlangen, dass sie die Leistung, die sie als Fa­milienbeihilfe bekommen, auch als Gegenleistung einsetzen und ihren Kindern die bes­te gesundheitliche Versorgung zukommen lassen.

Man kann natürlich darüber diskutieren – und ich sage auch: seriös diskutieren –, ob das bis zum 18. Lebensjahr sein muss, man kann darüber diskutieren, ob der Kriterien­katalog so sein soll, wie wir ihn vorgeschlagen haben, aber eines ist unbestritten: 1 € in die Vorsorge erspart uns 3 € an Reparatur. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ wollen nicht jammern und sagen, welche Defizite es gerade in der Kin­dergesundheit gibt, sondern wir wollen handeln – und daher auch dieser Antrag. (Bei­fall beim BZÖ.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


17.16.36

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur zu den zwei Anträgen betref­fend Mutter-Kind-Pass Stellung nehmen.

Ich denke, dass es in Ordnung ist, wenn man alle Wünsche zur Verbesserung der Si­tuation von Kleinstkindern, von älteren Kindern äußert, aber ich möchte schon eines sagen: Wir haben einen Mutter-Kind-Pass, mit dem es Gratis-Untersuchungen gibt – und das schon lange, und das ist auch gut so –, aber ich denke, dass auch die Eltern, die Mütter und die Väter, eine Verantwortung haben und nicht alles auf Kosten des Staates gehen muss. Wenn ich also schon das Angebot bekomme, dann sollte ich es auch in Anspruch nehmen!

Wenn im Antrag von Ursula Haubner steht „bis zum 18. Lebensjahr“, so denke ich mir Folgendes: Mit 16 kann man wählen gehen, mit 17 kann man den Führerschein ma­chen, also müsste man eigentlich auch fähig sein, sich dann zumindest zu einer Un­tersuchung zum Arzt zu begeben, für die man ja auch fast oder überhaupt nichts mehr bezahlt.

 


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